Warum muss ich nochmals einen Englischkurs besuchen, obwohl ich bereits an der Offizierschule einen SLP abgelegt habe?

Der an der Offizierschule oder Sprachenschule des Heeres erworbene SLP von 3332 wird mit 8 ECTS-Punkten auf die zu erbringenden Studienleistungen angerechnet und ist damit Bedingung für das Bestehen des Bachelorstudiums und die Zulassung zum Master (soweit auf Ihren Studiengang zutreffend).

Darüber hinaus sind laut Erlass des Generalinspekteurs der Bundeswehr vom 10.08.1988 alle StudOffz/OA verpflichtet, an einer studienbegleitenden Fremdsprachenausbildung von mindestens 60 Stunden teilzunehmen. Ziel ist es, dass alle StudOffz/OA die Universität mit einem gültigen SLP in Englisch von 3332 oder höher verlassen.