Ich habe hier im Sprachenzentrum meine fehlende Teilfertigkeit nachgeholt. Gilt sie auch für meinen NATO-SLP?
Nein, Leistungen, die im Rahmen der Nachschulungs-Kurse erbracht wurden, gelten nur zur Komplettierung des vor-universitär erworbenen SLPs. Sie werden nicht für die reguläre studienbegleitende Pflichtsprachausbildung anerkannt.