An wen muss ich mich wenden, um die 8 ECTS-Punkte für das voruniversitär erworbene SLP 3332 angerechnet zu bekommen?
Um die 8 ECTS-Punkte als „Anrechenbare Leistung“ zu erhalten, legen Sie das Sprachzeugnis von der Offizierschule bzw. der Sprachenschule des Heeres dem Prüfungs- und Praktikantenamt vor. Studierende, die ihr Studium nicht mit einem kompletten SLP 3332 begonnen haben, erhalten nach Abschluss der Nachschulung und Bestehen der defizitären Fertigkeit ein Zeugnis über die nachgeholte Prüfung. Dieses (Teil-)Zeugnis ist zusammen mit dem Sprachzeugnis der Offizierschule beim Prüfungs- und Praktikantenamt einzureichen.