Muss ich die SLP Prüfung in Französisch ablegen, wenn ich am Kurs teilnehme?
Da Sie Französisch als freiwilliges Wahlfach belegen, müssen Sie die SLP Prüfungen nicht ablegen. Es wäre allerdings sehr schade, dies nicht zu tun, denn nach Ihrem Studium wird es deutlich schwieriger, eine Sprachsonderprüfung für ein noch nicht vorhandenes SLP bewilligt zu bekommen, wenn Sie diese nicht unmittelbar dienstlich benötigen.
Sollten Sie zu den regulären SLP Prüfterminen im Juni zeitliche Schwierigkeiten haben, weil Sie sehr viele Fachprüfungen haben, können Sie z.B. auch einen Teil der Prüfungen zum Nachholtermin im November eines jeden Jahres absolvieren. Ausschließlich im Juni/Juli werden die mündlichen Prüftermine für Französisch angeboten, sodass hier ein Aufschieben bedeutet, dass Sie erst zum Ende des nächsten Studienjahres geprüft werden können.