Welcher Unterschied ergibt sich aus der Wahl der Pflichtsprache gegenüber der zusätzlichen, freiwilligen Sprachwahl?
: Ihren Pflichtsprachkurs können Sie nicht einfach abbrechen, da Sie ja einen Sprachkurs belegen müssen. Darüber hinaus ist ein Wechsel der Pflichtsprache während des Studienjahres nur im Notfall und ausschließlich zum Trimesterwechsel möglich. Sie sollten sich somit vorab gut überlegen, ob Sie Französisch lernen wollen und dies zu Ihrer Pflichtsprache machen – insbesondere dann, wenn Sie keine oder geringe Vorkenntnisse haben und entsprechend viel Lernaufwand investieren müssen.
Einen zusätzlichen freiwilligen Kurs können Sie unter Umständen abbrechen, wenn Ihr Fachstudium Sie stärker fordert als erwartet. Da es jedoch in unserem Interesse liegt, dass Sie Ihren Kurs nicht abbrechen, empfehlen wird Ihnen, dass Sie vorab genau überlegen, ob Sie neben allen anderen Pflichten genügend Zeit haben, zwei Sprachkurse parallel zu belegen und auch in beiden Sprachen entsprechende Vor- und Nachbereitung zum Kurs leisten können.
Sind Sie in Englisch gut genug, um die SLP Prüfung 3332 ohne Weiteres wieder zu bestehen, können Sie ggf. auf den zusätzlichen Englischkurs verzichten und Französisch als alleinige Pflichtsprache wählen. Brauchen Sie den Englischunterricht zur Prüfungsvorbereitung, empfiehlt es sich, Französisch nur auf freiwilliger Basis zu belegen.