Wie oft kann ich eine Leistungsstufe wiederholen?

Laut Prüfungsordnung kann bei Nicht-Bestehen eine Prüfung auf derselben Leistungsstufe einmal wiederholt werden. Bei den Fertigkeiten Hörverstehen und Leseverstehen ist dafür in der nicht bestandenen Prüfung eine Punktzahl von mindestens 62,5% notwendig, andernfalls ist die Weiterprüfung nur auf der nächstniedrigeren Stufe möglich. Bei Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung erfolgt die Weiterprüfung auf der nächstniedrigeren Leistungsstufe.