Welche Hilfsmittel sind bei den SLP-Prüfungen erlaubt?

Für die Prüfung Hörverstehen sind keine Hilfsmittel zulässig. Für die Prüfung Leseverstehen sind Wörterbücher „Fremdsprache-Deutsch“ erlaubt, für die Prüfung Schriftlicher Gebrauch (S2 + S3/4) Wörterbücher „DeutschFremdsprache“ sowie „Fremdsprache-Deutsch“. Ferner sind für die Prüfung S3/4 zusätzlich einsprachige Wörterbücher der Fremdsprache gestattet.

Die Wörterbücher können nicht vom Sprachenzentrum gestellt werden. Sie sind von Ihnen selbst mitzubringen. Elektronische Wörterbücher und andere Hilfsmittel sind nicht zulässig. Auch ist das Mitbringen von Mobiltelefonen, Smart Watches u.ä. Geräten nicht gestattet.