Warum muss ich nochmals einen Englischkurs besuchen, obwohl ich bereits an der Offizierschule einen SLP abgelegt habe?
An wen muss ich mich wenden, um die 8 ECTS-Punkte für das voruniversitär erworbene SLP 3332 angerechnet zu bekommen?
An wen muss ich mich wenden, wenn der ÜVAS-Eintrag meines an der Offizierschule bzw. der Sprachenschule des Heeres erworbenen SLPs fehlerhaft ist?
Ich habe hier im Sprachenzentrum meine fehlende Teilfertigkeit nachgeholt. Gilt sie auch für meinen NATO-SLP?
Welche Bedingungen muss ich erfüllen, um für eine Prüfung auf dem nächsthöheren Niveau zugelassen zu werden?