Angestellte an der Universität der Bundeswehr sind im Öffentlichen Dienst beschäftigt und werden nach Tarifvertrag bezahlt. Ihre wöchentliche Arbeitszeit können Sie – sofern keine anderen Anforderungen dagegen sprechen – zwischen 6 Uhr morgens und 21 Uhr abends ableisten. Eine Kernarbeitszeit gibt es nicht. Die Arbeitszeiten werden in der Regel über die Zeiterfassung gespeichert, sodass Sie innerhalb des Gleitzeitrahmens auch Überstunden „abbummeln“ können.