Campus- und Landeslizenzen, Rahmenverträge

Campus- und Landeslizenzen

Eine Übersicht der Software, die über das RZ zur Verfügung gestellt bzw. über Rahmenverträge beschafft werden kann, finden Sie in unserem Wiki.

Zum Teil beinhalten die Verträge eine beliebig häufige Nutzung,  zum Teil ist die Nutzung limitiert auf eine festgelegte Anzahl. In der Regel ist der Einsatz der Software ausschließlich für Mitarbeiter zugelassen - es gibt aber auch die Ausnahme der häuslichen Nutzung, sowie der Nutzung durch Studenten. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den einzelnen Beschreibungen.

Rahmenverträge

Für Software aus Rahmenverträgen muss einzeln ein Beschaffungsantrag an ZV I.3 gestellt werden (zu finden im inHouse-Portal -> https://inhouse.unibw.de). Auf der Bedarfsforderung fügen Sie bitte deutlich den Hinweis "Beschaffung aus Rahmenvertrag - Abwicklung über RZ / Abt. Software" ein.

Die Software ist kostenpflichtig und nicht für Studenten erhältlich. Das RZ / Abt. Software steht im Rahmen der Markterkundung / Preisermittlung zur Verfügung.

Lizenzbestimmungen

Bei allen Verträgen sind sowohl die Lizenzbestimmungen des Herstellers, als auch der "Leitfaden zu ethischen und rechtlichen Fragen der Software-Nutzung" zu beachten.