Mit dem Publikationszuschuss wird die Veröffentlichung wertvoller wissenschaftlicher Arbeiten gefördert. Als wertvolle wissenschaftliche Arbeiten werden insbesondere angesehen:

  1. Dissertationen*, summa cum laude
  2. Dissertationen*, magna cum laude
  3. Habilitationsschriften*
  4. Unselbständige Publikationen, insbesondere Veröffentlichungen in wissenschaftlichen Zeitschriften, die im jeweiligen Fachgebiet als qualitativ hochwertig anerkannt sind (z.B. durch ein peer-review-Verfahren). Die beziehungsweise der als Mitglied der Kommission zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ernannte Vertrauensprofessorin / Vertrauensprofessor wird mit der Prüfung des Qualitätskriteriums betraut, wobei insbesondere auch auf objektive Kriterien, wie etwa das Vorhandensein eines Peer-Review-Verfahrens Bezug genommen werden kann.

 

* Dissertationen und Habilitationen sind förderfähig, wenn die Universität der Bundeswehr München promovierende / habilitierende Einrichtung ist. Ausnahme: bei kooperativen Promotionen im HAW-Bereich genügt es, wenn ein Betreuer / eine Betreuerin an der Universität der Bundeswehr München beschäftigt ist.