Unter dem Eigenanteil der Publikationskosten wird der Teil der Publikationskosten verstanden, der nach Zuschüssen von dritter Seite (z.B. Fachgesellschaften, Stiftungen) verbleibt und ohne den Publikationszuschuss der UniBw M allein von dem/der Antragsteller/Antragstellerin bzw. den Antragstellenden zu tragen wäre. Vergütungen der VG-Wort finden bei der Berechnung des Eigenanteils keine Berücksichtigung, weil deren Höhe zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht prognostiziert werden kann. Im Falle einer gemeinsamen Veröffentlichung durch mehrere Autorinnen bzw. Autoren kann die Förderung nur einmal pro Publikation gewährt werden und wird anteilig nach dem Eigenanteil der Antragsberechtigten berechnet.