Informationen für Soldatinnen

 

Für einen reibungslosen Ablauf bezüglich einer gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung beachten Sie bitte:

 

  1. Im Rahmen der Unentgeltlichen Truppenärztlichen Versorgung (UTV) hat die Soldatin Anspruch auf jährliche gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen.
  2. Maßnahmen zum Zweck der Empfängnisverhütung unterliegen nicht der UTV und können nicht verordnet werden.
  3. Bei Einnahme einer hormonellen Kontrazeption („Pille") besteht jedoch Anspruch auf halbjährliche Kontrolluntersuchungen im Rahmen der UTV.

 

Um die Überweisungen zu erhalten, benutzen Sie bitte dieses Formular.