Informationen für Soldatinnen
Für einen reibungslosen Ablauf bezüglich einer gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung beachten Sie bitte:
- Im Rahmen der Unentgeltlichen Truppenärztlichen Versorgung (UTV) hat die Soldatin Anspruch auf jährliche gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen.
- Maßnahmen zum Zweck der Empfängnisverhütung unterliegen nicht der UTV und können nicht verordnet werden.
- Bei Einnahme einer hormonellen Kontrazeption („Pille") besteht jedoch Anspruch auf halbjährliche Kontrolluntersuchungen im Rahmen der UTV.
Um die Überweisungen zu erhalten, benutzen Sie bitte dieses Formular.