Wie läuft der Aufnahmeprozess in den EWFT ab?
Der Antrag auf Mitgliedschaft ist an die Vorsitzende/den Vorsitzenden des EWFT zu richten. Dem Antrag sind Unterlagen beizulegen, aus denen hervorgeht, dass die Einrichtung ein erziehungswissenschaftliches Studium anbietet sowie das Recht zur Promotion und Habilitation besitzt (z. B. die Satzung/Grundordnung der wissenschaftlichen Hochschule, aus der die erziehungswissenschaftliche Einrichtung oder das Angebot des erziehungswissenschaftlichen Studiengangs bzw. der erziehungswissenschaftlichen Studiengänge hervorgeht).
Die/der Vorsitzende leitet der Plenarversammlung eine Empfehlung zu. Die Plenarversammlung entscheidet mit Zweidrittelmehrheit der Anwesenden über den Aufnahmeantrag.
Es gibt die Möglichkeit einer kostenfreien assoziierten Mitgliedschaft (ohne Stimmrecht und ohne aktives und passives Wahlrecht) von einem Jahr mit dem Ziel der Vollmitgliedschaft.