Wer kann im EWFT Mitglied werden?

Wissenschaftliche Hochschulen, die über erziehungswissenschaftliche Einrichtungen (Fakultäten, Fachbereiche, Institute bzw. Seminare o.ä.) verfügen, ein erziehungswissenschaftliches Studium anbieten sowie das Recht zur Promotion und zur Habilitation besitzen, können im EWFT Mitglieder werden. Juristische Personen, Vereine und ähnliche Institutionen können als Fördermitglieder in den EWFT aufgenommen werden, wenn sie erziehungswissenschaftliche Forschung, Lehre und/oder Innovationen in der pädagogischen Praxis fördern. Die Vertreterinnen/Vertreter der Fördermitglieder haben in der EWFT-Plenarversammlung Rederecht, sie verfügen aber über keine Stimm- und Wahlrechte.