Hochschulreife, Fachhochschulreife, Einschlägig fachgebundene Hochschulreife, Allgemeine Hochschulreife, Gleichwertig anerkannter Abschluss (nach den Vorschriften des Staates Bayern), Hochschulzugangsberechtigung für qualifizierte Berufstätige nach Art. 45 BayHSchG.

Einplanung in den fliegerischen Dienst der Bundeswehr

Interesse für Technik - Durchhaltevermögen und kontinuierliche Lernbereitschaft - Team- und Kommunikationsfähigkeit - Zielstrebigkeit und Belastbarkeit - Fähigkeit zum logischen, mathematisch-analytischen und abstrakten Denken - EDV-Kenntnisse - Bereitschaft zum Arbeiten am Rechner Es werden für das Studium keinerlei luftfahrttechnische Kenntnisse vorausgesetzt.