Allgemeines

Das Fachpraktikum ist in seiner Zielsetzung ein Industrie-Praktikum. Das Fachpraktikum soll das Studium ergänzen, indem es ermöglicht, erworbene Kenntnisse in ihrem Praxisbezug zu ver­tiefen und bereits in einem gewissen Umfang anzuwenden. Ein wesentlicher Aspekt des Praktikums liegt auch im Erfassen der soziologischen Seite des Betriebsgeschehens. Die Studierenden sollen den Betrieb, in dem sie tätig sind, als Sozialstruktur verstehen und insbesondere das Verhältnis zwischen Führungskräften und Mitarbeitern kennen lernen. Das Praktikum dient darüber hinaus als Orientierungshilfe für Entscheidungen in der Studienplanung und -schwerpunktbildung. Hierzu sollen möglichst eine größere Zahl von signifikant unterschied­lichen Tätigkeitsbereichen kennen gelernt werden oder ein längerer Praktikumsabschnitt in Form eines so genannten interdisziplinären Projektpraktikums absolviert werden.

Dauer und Inhalt

Das Fachpraktikum mit einem Gesamtumfang von mindestens acht Wochen umfasst Erfahrungs­erwerb und Tätigkeiten mit Bezug zum Ingenieur im Bereich Maschinenbau bzw. Luft- und Raumfahrttechnik.

Typische Tätigkeiten hierfür ist die Mitarbeit bei:

  • Arbeiten in Untersuchung, Entwicklung, Konstruktion, Berechnung und Tests technischer Konzepte, Maschinen, Bauteile, Werkstoffe, Prozesse und Methoden
  • Fertigungsentwicklung und Produktionsplanung
  • Aufgaben des Projektmanagements, d. h. Planung, Koordination und technisch-wirtschaftliche Überwachung von Projektabläufen
  • technischer Überwachung und beim Betrieb komplexer Anlagen und Systeme
  • vertrieblichen Arbeiten sowie dem Marketing technischer Produkte
  • Erstellung komplexer technischer Angebote
  • Aufgaben technisch orientierter Unternehmensplanung
  • Untersuchungen zu Bedarf, Anforderungen und Auswirkungen vorhandener oder geplanter technischer Systeme und Produkte auf Umwelt und Gesellschaft

Neben einer gewissen Vielfalt in den Tätigkeiten sollte auch die Durchführung an unterschied­lichen Stellen angestrebt werden, um verschiedene Abteilungs- bzw. Unternehmenskulturen kennen zu lernen. Allerdings erfordern die meisten der aufgeführten Tätigkeiten eine gewisse Einarbeitungszeit, so dass für eine sinnvolle Mitarbeit oft ein zusammenhängendes Praktikum von mehreren Wochen erforderlich ist.

Alternativ zu verschiedenen Teilbereichen werden auch längere Tätigkeiten in einem einzelnen Teilbereich als interdisziplinäres Projektpraktikum anerkannt, wenn das bearbeitete Aufgaben­feld in besonderem Maße durch vielfältige Bezüge zu unterschiedlichen Teilbereichen gekennzeichnet ist. Dies ist zum Beispiel:

  • Mitwirkung in Teams, in denen Fachleute aus verschiedenen Organisationseinheiten und Aufgabengebieten interdisziplinär an einer konkreten aktuellen Aufgabe zusammenarbeiten
  • Abdeckung von mehreren verschiedenen Aufgabenbereichen.

3.      Praktikumsbetriebe

Die im Fachpraktikum zu vermittelnden Kenntnisse und Erfahrungen können vornehmlich in mittleren und großen Industriebetrieben (min. 50 Mitarbeiter) sowie in Unternehmen, die umfangreiche technische Anlagen betreiben, erworben werden. Darüber hinaus kommen auch Ingenieurbüros und hochschulunabhängige Forschungseinrichtungen in Frage.

Nicht geeignet und deshalb nicht zugelassen sind Handwerksbetriebe, Betriebe des Wartungs- und Dienstleistungssektors, Hochschulinstitute sowie militärische Dienststellen.

Im Fachpraktikum soll zumindest die allgemeine Lenkung der Praktikantentätigkeit durch eine Person mit Ingenieurqualifikation erfolgen. Ausnahmen sind nach Absprache möglich.

Anfragen zur Eignung des Betriebes sind mit einem Link zur Internetseite des Betriebes an den Praktikantenbeauftragten zu richten.

4.      Bewerbung und Genehmigung einer Praktikumsstelle

Die Suche nach einem geeigneten Praktikumsbetrieb und die Bewerbung um einen Praktikums­platz ist Teil der berufspraktischen Tätigkeit. Im Folgenden ist der Ablauf bis zum Abschluss des Praktikantenvertrages kurz skizziert.

  • Sie suchen einen geeigneten Praktikumsbetrieb.
    Wenn Sie sich nicht sicher sind ob der Betrieb geeignet ist, fragen Sie bitte beim Praktikantenbeauftragten nach (Link zur Homepage der Firma, …).
  • Sie bewerben sich auf einen Praktikumsplatz bei der Firma (oder mehreren Firmen).
  • Bei Zusage bei einer Firma senden Sie dem Praktikantenbeauftragten den ausgefüllten Antrag Genehmigung einer Praktikumsstelle zu (idealerweise per E-Mail).
  • Nach erfolgter Genehmigung senden Sie den ausgefüllten Personalbogen an die Firma und lassen sich von dort den Praktikumsplatz bestätigen.
  • Sie füllen die Rückseite des Antrages aus und holen die Unterschrift ihres Disziplinar­vorgesetzten ein.
  • Sie reichen den ausgefüllten Personalbogen mit dem vom Praktikantenbeauftragten unterzeichneten Formblatt Genehmigung einer Praktikumsstelle beim Prüfungsamt ein.
  • Das Prüfungsamt schließt den Praktikantenvertrag mit der Firma.

Der Personalbogen und der Antrag auf die Genehmigung einer Praktikumsstelle ist auf der Homepage des Prüfungsamtes verfügbar:

Formular (PDF)

5.      Durchführung dieser Richtlinien

Die Entscheidung in allen Fragen des Praktikums trifft der Praktikantenbeauftragte der Fakultät für Luft- und Raumfahrttechnik PD Dr. rer. nat. habil. Jürgen Bär.

Er untersteht den Weisungen des gemäß § 3 FPOLRT/Ba zuständigen Prüfungsausschusses.

Bitte beachten Sie auch die Richtlinien für die berufspraktische Tätigkeit der Fakultät für LRT.

Alle erforderlichen Vorlagen für das Praktikum können unter Prüfungsamt heruntergeladen werden.

Anfragen zur Eignung des Betriebes bitte mit Link zur Internetpräsentation desselben an die Praktikantenbeauftrage stellen.

Praktikantenbeauftragter der Fakultät für Luft- und Raumfahrttechnik:
PD Dr. rer. nat. habil. Jürgen Bär
Institut für Werkstoffkunde (LRT5)
Geb. 37/1147, Tel. 089/6004-2561

Betreuung des Studiengangs:
Andrea Ciecierski
Prüfungs- und Praktikantenamt
Geb. 101/0116, Tel. 089/6004-3072