Das Bachelorstudium Luft- und Raumfahrttechnik

Das Bachelorstudium bereitet Sie auf die Tätigkeiten als Ingenieur durch die Vermittlung von soliden naturwissenschaftlich/mathematischen, ingenieurstechnischen und luft- und raumfahrtspezifischen Grundlagen vor. Mit dem methodenorientierten Studiengang verfolgen wir dabei einen interdisziplinären Ansatz: klassische maschinenbauliche Inhalte werden um Inhalte aus der Elektrotechnik/Elektronik und der Informationstechnik ergänzt, sodass Sie typischen Herausforderungen im Umgang mit komplexen interdisziplinären technischen Systemen gewachsen sind. Sie bauen sich dabei Fähigkeiten und Kompetenzen auf, um fachbezogene Probleme fundiert analysieren, bewerten und lösen zu können. Gleichzeitig bildet das Bachelorstudium das Fundament für das weiterführende Masterstudium.

Aufbau

Konzept und Struktur

Der Bachelorstudienganges Luft- und Raumfahrttechnik orientiert sich an den Empfehlungen des Fakultätentages Maschinenbau und Verfahrenstechnik (FTMV) und berücksichtigen die besonderen Anforderungen, die das Fachgebiet Luft- und Raumfahrttechnik mit sich bringt. Entsprechend ähneln die Inhalte denen eines klassischen Maschinenbaustudiums, betonen jedoch luft- und raumfahrttechnische Schwerpunkte bzw. Spezialgebiete.

Der Bachelorstudiengang umfasst Module im Umfang von 180 ECTS-Leistungspunkten. Die Regelstudienzeit für das Studium beträgt 3 Jahre (9 Trimester). Der Studienplan ist in Abbildung 1a dargestellt. Der Studiengang ist in einem Intensivstudium auch in einer Studienzeit von 2 ¼ Jahren (7 Trimester) studierbar. Das Konzept des Intensivstudiums, bei dem die Module in ihrem zeitlichen Verlauf so aufeinander abgestimmt sind, dass einzelne Module ein oder 2 Jahre früher absolviert werden können, hat sich in den vergangenen Jahren bewährt.

Aufbau des Studienganges

Der Aufbau und die Inhalte des Bachelorstudienganges sind grundlagen- und anwendungsorientiert. Hierbei wurde sich daran orientiert, dass die Absolventinnen/Absolventen ein Kompetenzprofil im Sinne der Anforderungen, die durch den Qualifikationsrahmen formuliert werden, aufbauen.

Studierende des Bachelorstudienganges LRT erwerben demnach Fähigkeiten und Fertigkeiten in Fachgebieten, die sich in ein Grundstudium und ein Fachstudium untergliedern lassen, wobei diese zeitlich nicht strikt getrennt sind. Zu den mathematischen und naturwissenschaftlichen Grundlagen gehört auch deren Vertiefung im Sinn der ingenieurwissenschaftlichen und insbesondere der luft- und raumfahrttechnischen Erfordernisse. Daneben gilt es, den Studierenden ingenieurwissenschaftliche Grundlagen zu vermitteln. Im Rahmen des Fachstudiums sind die Kenntnisse aus den ingenieurwissenschaftlichen Grundlagen sowohl anwendungs- als auch grundlagenorientiert zu vertiefen und zu erweitern, um die Fähigkeiten aufzubauen, technische Probleme ganzheitlich und problemorientiert zu betrachten. Im Rahmen des Fachstudiums sind zudem spezifische luft- und raumfahrttechnische Herausforderungen intensiv zu vermitteln, was in entsprechenden Vertiefungs- und Schwerpunktfächern erfolgt. Zur Entwicklung und dem Betrieb technischer Systeme bedarf es weiterführender Kenntnisse, die durch fachübergreifende nichttechnische Fächer abgebildet werden. 

Aus diesen prinzipiellen Überlegungen heraus ergeben sich 5 Kategorien von Lehrveranstaltungen, die im Folgenden näher beschrieben werden.

Die mathematisch/naturwissenschaftliche Grundlagenfächer umfassen Module der Höheren Mathematik sowie der Experimentalphysik. Mit diesen Lehrveranstaltungen lernen die Studierenden einerseits naturwissenschaftliche Phänomene und physikalische Effekte kennen sowie Verfahren zu deren Beschreibung mittels mathematischer Methoden, die zur Darstellung von technischen Problemstellungen herangezogen werden können. Andererseits werden die Grundlagen gelegt, um technische Funktionen zu analysieren und sich ergebende Aufgabenstellungen zu lösen. Analytische Lösungsansätze der Mathematik existieren häufig nicht oder reichen nicht aus, um praktische Aufgabenstellungen effektiv zu lösen. Mit den Modulen Numerische Mathematik und Softwareentwicklung für Ingenieure erhalten die Studierenden das Rüstzeug zur numerischen Lösung von Problemstellungen sowie deren Umsetzung in Rechenprogramme.

Die Module zu ingenieurwissenschaftlichen Grundlagen dienen dazu, das Basiswissen des Maschinenbaus bereitzustellen. Die Module zur Technischen Mechanik liefern die Grundlagen für Struktur- und Festigkeitsbetrachtungen. Die Inhalte der Module zur Thermodynamik sind bereits um die spezifischen Herausforderungen der Luft- und Raumfahrttechnik erweitert. Ergänzt werden die Grundlagen um ein Modul Grundlagen der Elektrotechnik. Mit den Modulen zur Werkstoffkunde lernen die Studierenden die Eigenschaften metallischer und nichtmetallischer Werkstoffe sowohl von der phänomenologischen und der chemischen Seite als auch von der werkstoffphysikalischen Seite her kennen. Das zugehörige Praktikum ermöglicht ihnen, erste Erfahrungen im Umgang mit solchen Werkstoffen zu machen und das in den Vorlesungen erlernte Wissen zu veranschaulichen.

Module zur Ergänzung der ingenieurwissenschaftlichen Grundlagen sind Strömungsmechanik und Grundlagen der Aerodynamik, Grundlagen der Wärmeübertragung, Grundlagen der Messtechnik sowie Steuerungs- und Regelungstechnik. Diese Module erlauben die Vertiefung der ingenieurwissenschaftlichen Grundlagen sowie den Aufbau spezifischer für luft- und raumfahrttechnische Systeme notwendiger Kenntnisse. Neben der Vermittlung von Grundwissen ist es das Ziel dieser Module, ein Verständnis für die Komplexität technischer Systeme aufzubauen.

Zu den fachübergreifenden nichttechnischen Fächern gehört das Modul Grundlagen BWL und Management für Ingenieure. Hier lernen die Studierenden, wie die Entwicklung und Entstehung technischer Systeme, im Kontext von Markt, Unternehmen und Gesellschaft betrachtet werden müssen. Die Lösungsfindung in den Ingenieurwissenschaften erfolgt heute überwiegend im Team, Kommunikations- und Präsentationstechniken sind daher erforderlich, um die Kooperation zu gewährleisten. Auch die gesellschaftlichen, psychologischen, ökonomischen und politischen Voraussetzungen und Wirkungen der entwickelten Systeme sind zu betrachten. Schließlich sind Teamfähigkeit und gute Englischkenntnisse wichtige Eigenschaften im Umfeld der Luft- und Raumfahrttechnik. Die Entwicklung individueller Fähigkeiten, die über ingenieurwissenschaftliche Kenntnisse und Fähigkeiten hinausgehen, wird durch Module aus dem universitätsweit angebotenen Begleitprogramm Studium+ gefördert.

Abgerundet wird der Wissensaufbau durch luft- und raumfahrtspezifische Vertiefungs- und Schwerpunktmodule Leichtbau, Antriebssysteme, Grundlagen der Flugmechanik und Luftfahrttechnik und Raumfahrtsysteme. Im Rahmen dieser Module gilt es, das erworbene Grundlagenwissen anzuwenden. Die Studierenden erhalten einen Überblick über das Zusammenspiel der Teildisziplinen in realen technischen Systemen der Luft- und Raumfahrttechnik. Ergänzt wird diese Fächergruppe durch zwei Wahlpflichtmodule, die den Studierenden die Möglichkeit bieten, sich in Fachgebieten entsprechend ihrer Neigungen zu vertiefen.

Um die Kompetenzen, die die Studierenden erwerben, optimal an die zukünftigen Herausforderungen anzupassen, ist es an der Fakultät für Luft- und Raumfahrttechnik selbstverständlich, den Studierenden die Möglichkeit zur Mitarbeit in aktuellen Forschungsprojekten zu eröffnen. Einen ersten direkten Einblick in aktuelle Herausforderungen der Forschung und damit verbunden die Möglichkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten erhalten die Studierenden im Rahmen der Module Studienarbeit und Bachelorarbeit. Mit beiden Modulen soll nicht nur ein Anwendungsbezug hergestellt werden sondern gleichzeitig auch durch die Anwendung des erworbenen Wissens die Fähigkeit trainiert werden, Methoden und Kenntnisse in einen Anwendungsbezug zu setzen und zur Problemlösung zu nutzen.

Die Studienarbeit stellt die erste größere Arbeit dar, in der die Studierenden ihre erworbenen Kenntnisse zu Lösung einer abgegrenzten Aufgabe unter Anleitung des wissenschaftlichen Personals bearbeiten. Ziel ist es neben dem oben beschriebenen Kompetenzaufbau, die Methoden des wissenschaftlichen Arbeitens, der Informationsbeschaffung und –verarbeitung sowie des Darstellens und Dokumentierens technisch-wissenschaftlicher Sachverhalte zu erlernen und zu trainieren.

Mit der Bachelorarbeit stellen die Studierenden letztlich unter Beweis, dass sie in der Lage sind, in einem begrenzten Zeitraum eigenständig technisch-wissenschaftliche Problemstellungen zu erkennen und in Aufgaben zu überführen, für die sie dann Lösungen ableiten, konkretisieren und umsetzen. Die Ergebnisse werden durch die Studierenden nicht nur dokumentiert und aufbereitet sondern auch innerhalb eines Entwicklungsteams kommuniziert, präsentiert und dargestellt, sodass sie weiterverarbeitet werden können.

Mit den beschriebenen Ausbildungsinhalten erwerben die Studierenden sowohl notwendiges grundlagenorientiertes als auch anwendungsspezifisches Wissen zur Lösung ingenieurwissenschaftlicher Herausforderungen als auch die Kompetenzen, um an Problemstellungen zielorientiert heranzugehen sowie diese effektiv zu lösen. Die Studierenden werden in der Lage sein, sich nach Einarbeitung in eine konkrete Arbeitsumgebung in aktuelle fachspezifische Aufgabenfelder hineinzudenken und ihr Wissen und ihre Fähigkeiten auf diese anzuwenden. Hierbei wirkt unterstützend, dass neben der fachlichen Kompetenz durch die Ausbildung im Rahmen von Studium+ auch soziale und außerfachliche Kompetenzen gefördert werden.

Grundpraktikum

1.      Allgemeines

Das Praktikum ist in seiner Zielsetzung ein Industrie-Praktikum. Als Vorbereitung auf das Studium sollen die künftigen Studierenden im Grundpraktikum schon vor Studienbeginn grundlegende Techniken der Herstellung und Verarbeitung von Roh-, Halb- und Fertigfabrikaten des Maschinenbaus kennen lernen.

Das Grundpraktikum dient der Einführung in die industrielle Fertigung und damit der Vermittlung unerlässlicher Elementarkenntnisse. Die Praktikantin/Der Praktikant soll unter Anleitung fachlicher Betreuerinnen/Betreuer die Werkstoffe in ihrer Be- und Verarbeitbarkeit kennen lernen und einen Überblick über Fertigungseinrichtungen und -verfahren erlangen.

2.      Dauer und Inhalt

Das Grundpraktikum ist vor Studienantritt zu absolvieren und umfasst mindestens 8 Wochen.

Im Grundpraktikum müssen Tätigkeiten aus mindestens drei der folgenden sechs Tätigkeitsbereichen GP 1 bis GP 6 ausgeführt werden.

  • GP 1: Spanende Fertigungsverfahren
    Beispiele: Sägen, Feilen, Bohren, Gewindeschneiden, Drehen, Hobeln, Fräsen, Schleifen
  • GP 2: Umformende Fertigungsverfahren
    Beispiele: Kaltformen, Biegen, Richten, Pressen, Walzen, Ziehen, Schneiden, Stanzen, Nieten, Schmieden
  • GP 3: Urformende Fertigungsverfahren
    Beispiele: Gießen, Sintern, Kunststoffspritzen, Additive Fertigung, Laminieren
  • GP 4: Füge- und Trennverfahren
    Beispiele: Löten, Schweißen, Brennschneiden, Kleben, Nieten, Schneiden, Stanzen
  • GP 5: Montage, Zusammenbau und Integration
  • GP 6: Prüfung und Qualitätssicherung
    Beispiele: Geometrie- und Funktionsprüfung, qualitätssichernde Bauteilprüfung, Produktions- und Produktüberwachung, zerstörende und zerstörungsfreie Prüfverfahren

Im Rahmen dieser Bedingungen kann die Aufteilung und die zeitliche Abfolge der Praktikantinnen-/Praktikanten-Tätigkeiten frei gestaltet werden. Innerhalb der gewählten Tätigkeitsbereiche sollen die Studierenden entsprechend den Gegebenheiten des Ausbildungsbetriebes möglichst mehrere der zu jedem Tätigkeitsbereich beispielhaft angegebenen Tätigkeitsfelder kennenlernen.

Anerkannt werden maximal drei Wochen je Tätigkeitsbereich.

3.      Praktikumsbetriebe

Die im Grundpraktikum zu vermittelnden Kenntnisse und Erfahrungen können vornehmlich in mittleren und großen Industriebetrieben sowie in Unternehmen, die umfangreiche technische Anlagen betreiben, erworben werden. Weiterhin sind auch Lehrwerkstätten und bedingt auch größere produzierende Handwerksbetriebe geeignet.

Der Betrieb muss über seine prinzipielle Eignung hinaus von der Industrie- und Handelskammer als Ausbildungsbetrieb anerkannt sein, und es muss die Praktikantentätigkeit von einer mit der Ausbildungsleitung beauftragten Person betreut werden.

Nicht geeignet und deshalb nicht zugelassen sind Handwerksbetriebe des Wartungs- und Dienstleistungssektors.

Berufspraktische Tätigkeiten im eigenen oder elterlichen Betrieb werden nicht anerkannt.

4.      Arbeitszeit und Ausfallzeiten

Eine Praktikumswoche entspricht der regulären Wochenarbeitszeit des jeweiligen Betriebes. Die Teilnahme an der gleitenden Arbeitszeit des Praktikumsbetriebes ist zulässig. Abwesenheiten im Rahmen der Gleitzeitregelung (Gleittage) zählen nicht als Fehltage, jedoch darf das Gleitzeit­konto am Ende des jeweiligen Praktikums keine Fehlstunden aufweisen.

Ausfallzeiten sind möglichst durch Mehrarbeit (Überstunden, Verlängerung des Praktikums) auszugleichen. Ausfallzeiten können sein:

  • An- und Abreisetage zum und vom Praktikumsort
  • Schreiben von Berichten
  • Arztbesuch und Krankschreibung
  • Urlaub (auch Sonderurlaub)
  • Dienstsport, DSA-Abnahme, Schießen, pol. Bildung, usw.

Fehlzeiten sind möglichst zu vermeiden. Zur vollständigen Anerkennung des Grund-bzw. Fach­praktikums sind maximal drei Fehltage zulässig.

5.      Praktikumsberichte

Über die gesamte Dauer der Praktikantentätigkeit sind Berichte zu führen Die Berichte sollen der Übung in der Darstellung technischer Sachverhalte dienen und müssen deshalb selbst verfasst sein. Sie können Arbeitsgänge, Einrichtungen, Werkzeuge und so weiter beschreiben und Notizen über Erfahrungen bei den ausgeübten Tätigkeiten enthalten, soweit solche Angaben nicht den Geheimhaltungsvorschriften des betreffenden Betriebes unterliegen.

Im Fachpraktikum sollen umfassendere Berichte über ganze Praktikumsabschnitte oder aber über ausgewählte Teilaufgaben innerhalb eines Praktikumsabschnittes mit einem der Wochen­zahl entsprechenden Gesamtumfang erstellt werden. Sofern der Betrieb dies gestattet, können hierbei auch Berichte verwendet werden, die im Rahmen der Praktikantentätigkeit bereits für den Betrieb erstellt wurden. Einem mehrere Wochen abdeckenden Gesamtbericht ist eine Übersicht über die fachliche und zeitliche Gliederung des Praktikumsabschnittes und eine kurze Beschreibung des Betriebes bzw. des Tätigkeitsbereiches voranzustellen. Ein Gesamtbericht muss inklusive Bildern einen Umfang von ein bis zwei DIN A4-Seiten pro Woche haben. Alle Berichte müssen durch die im Betrieb mit der Betreuung beauftragte Person mit Namen, Datum und Stempel abgezeichnet werden. Zusätzlich sind Wochenberichtsblätter anzufertigen in denen die Tätigkeiten an den einzelnen Arbeitstagen stichwortartig wiedergeben werden. Im Wochenberichtsblatt sind zudem die täglichen Arbeitsstunden einzutragen.

Bitte beachten Sie auch die Richtlinien für die berufspraktische Tätigkeit der Fakultät für LRT.

Vorlagen für Praktikumsberichte und Wochenübersichten finden sich auf der homepage des Prüfungsamtes.
https://www.unibw.de/studium/pruefungsamt/formulare/lrt-praktikum

Fachpraktikum

Allgemeines

Das Fachpraktikum ist in seiner Zielsetzung ein Industrie-Praktikum. Das Fachpraktikum soll das Studium ergänzen, indem es ermöglicht, erworbene Kenntnisse in ihrem Praxisbezug zu ver­tiefen und bereits in einem gewissen Umfang anzuwenden. Ein wesentlicher Aspekt des Praktikums liegt auch im Erfassen der soziologischen Seite des Betriebsgeschehens. Die Studierenden sollen den Betrieb, in dem sie tätig sind, als Sozialstruktur verstehen und insbesondere das Verhältnis zwischen Führungskräften und Mitarbeitern kennen lernen. Das Praktikum dient darüber hinaus als Orientierungshilfe für Entscheidungen in der Studienplanung und -schwerpunktbildung. Hierzu sollen möglichst eine größere Zahl von signifikant unterschied­lichen Tätigkeitsbereichen kennen gelernt werden oder ein längerer Praktikumsabschnitt in Form eines so genannten interdisziplinären Projektpraktikums absolviert werden.

Dauer und Inhalt

Das Fachpraktikum mit einem Gesamtumfang von mindestens acht Wochen umfasst Erfahrungs­erwerb und Tätigkeiten mit Bezug zum Ingenieur im Bereich Maschinenbau bzw. Luft- und Raumfahrttechnik.

Typische Tätigkeiten hierfür ist die Mitarbeit bei:

  • Arbeiten in Untersuchung, Entwicklung, Konstruktion, Berechnung und Tests technischer Konzepte, Maschinen, Bauteile, Werkstoffe, Prozesse und Methoden
  • Fertigungsentwicklung und Produktionsplanung
  • Aufgaben des Projektmanagements, d. h. Planung, Koordination und technisch-wirtschaftliche Überwachung von Projektabläufen
  • technischer Überwachung und beim Betrieb komplexer Anlagen und Systeme
  • vertrieblichen Arbeiten sowie dem Marketing technischer Produkte
  • Erstellung komplexer technischer Angebote
  • Aufgaben technisch orientierter Unternehmensplanung
  • Untersuchungen zu Bedarf, Anforderungen und Auswirkungen vorhandener oder geplanter technischer Systeme und Produkte auf Umwelt und Gesellschaft

Neben einer gewissen Vielfalt in den Tätigkeiten sollte auch die Durchführung an unterschied­lichen Stellen angestrebt werden, um verschiedene Abteilungs- bzw. Unternehmenskulturen kennen zu lernen. Allerdings erfordern die meisten der aufgeführten Tätigkeiten eine gewisse Einarbeitungszeit, so dass für eine sinnvolle Mitarbeit oft ein zusammenhängendes Praktikum von mehreren Wochen erforderlich ist.

Alternativ zu verschiedenen Teilbereichen werden auch längere Tätigkeiten in einem einzelnen Teilbereich als interdisziplinäres Projektpraktikum anerkannt, wenn das bearbeitete Aufgaben­feld in besonderem Maße durch vielfältige Bezüge zu unterschiedlichen Teilbereichen gekennzeichnet ist. Dies ist zum Beispiel:

  • Mitwirkung in Teams, in denen Fachleute aus verschiedenen Organisationseinheiten und Aufgabengebieten interdisziplinär an einer konkreten aktuellen Aufgabe zusammenarbeiten
  • Abdeckung von mehreren verschiedenen Aufgabenbereichen.

3.      Praktikumsbetriebe

Die im Fachpraktikum zu vermittelnden Kenntnisse und Erfahrungen können vornehmlich in mittleren und großen Industriebetrieben (min. 50 Mitarbeiter) sowie in Unternehmen, die umfangreiche technische Anlagen betreiben, erworben werden. Darüber hinaus kommen auch Ingenieurbüros und hochschulunabhängige Forschungseinrichtungen in Frage.

Nicht geeignet und deshalb nicht zugelassen sind Handwerksbetriebe, Betriebe des Wartungs- und Dienstleistungssektors, Hochschulinstitute sowie militärische Dienststellen.

Im Fachpraktikum soll zumindest die allgemeine Lenkung der Praktikantentätigkeit durch eine Person mit Ingenieurqualifikation erfolgen. Ausnahmen sind nach Absprache möglich.

Anfragen zur Eignung des Betriebes sind mit einem Link zur Internetseite des Betriebes an den Praktikantenbeauftragten zu richten.

4.      Bewerbung und Genehmigung einer Praktikumsstelle

Die Suche nach einem geeigneten Praktikumsbetrieb und die Bewerbung um einen Praktikums­platz ist Teil der berufspraktischen Tätigkeit. Im Folgenden ist der Ablauf bis zum Abschluss des Praktikantenvertrages kurz skizziert.

  • Sie suchen einen geeigneten Praktikumsbetrieb.
    Wenn Sie sich nicht sicher sind ob der Betrieb geeignet ist, fragen Sie bitte beim Praktikantenbeauftragten nach (Link zur Homepage der Firma, …).
  • Sie bewerben sich auf einen Praktikumsplatz bei der Firma (oder mehreren Firmen).
  • Bei Zusage bei einer Firma senden Sie dem Praktikantenbeauftragten den ausgefüllten Antrag Genehmigung einer Praktikumsstelle zu (idealerweise per E-Mail).
  • Nach erfolgter Genehmigung senden Sie den ausgefüllten Personalbogen an die Firma und lassen sich von dort den Praktikumsplatz bestätigen.
  • Sie füllen die Rückseite des Antrages aus und holen die Unterschrift ihres Disziplinar­vorgesetzten ein.
  • Sie reichen den ausgefüllten Personalbogen mit dem vom Praktikantenbeauftragten unterzeichneten Formblatt Genehmigung einer Praktikumsstelle beim Prüfungsamt ein.
  • Das Prüfungsamt schließt den Praktikantenvertrag mit der Firma.

Der Personalbogen und der Antrag auf die Genehmigung einer Praktikumsstelle ist auf der Homepage des Prüfungsamtes verfügbar:

Formular (PDF)

5.      Durchführung dieser Richtlinien

Die Entscheidung in allen Fragen des Praktikums trifft der Praktikantenbeauftragte der Fakultät für Luft- und Raumfahrttechnik PD Dr. rer. nat. habil. Jürgen Bär.

Er untersteht den Weisungen des gemäß § 3 FPOLRT/Ba zuständigen Prüfungsausschusses.

Bitte beachten Sie auch die Richtlinien für die berufspraktische Tätigkeit der Fakultät für LRT.

Alle erforderlichen Vorlagen für das Praktikum können unter Prüfungsamt heruntergeladen werden.

Anfragen zur Eignung des Betriebes bitte mit Link zur Internetpräsentation desselben an die Praktikantenbeauftrage stellen.

Praktikantenbeauftragter der Fakultät für Luft- und Raumfahrttechnik:
PD Dr. rer. nat. habil. Jürgen Bär
Institut für Werkstoffkunde (LRT5)
Geb. 37/1147, Tel. 089/6004-2561

Betreuung des Studiengangs:
Andrea Ciecierski
Prüfungs- und Praktikantenamt
Geb. 101/0116, Tel. 089/6004-3072

Voraussetzungen und Ziele

Basis für die Weiterentwicklung des Bachelorstudienganges Luft- und Raumfahrttechnik bildet der Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse  als Standard für die Qualifikation des ersten Bildungszyklus, also dem Bachelorstudium an. Die Absolventen:

  • haben in einem Studienfach Wissen und Verstehen demonstriert, das auf ihre generellen Sekundarstufen-Bildung aufbaut und wesentlich darüber hinaus geht, und das sich üblicherweise auf einem Niveau befindet, das, unterstützt durch wissenschaftliche Lehrbücher zumindest in einigen Aspekten an neueste Erkenntnisse in ihrem Studienfach anknüpft.
  • haben ein breites und integriertes Wissen und Verstehen der wissenschaftlichen Grundlagen ihres Lerngebietes nachgewiesen.
  • verfügen über ein kritisches Verständnis der wichtigsten Theorien, Prinzipien und Methoden ihres Studienganges und können ihr Wissen in jede Richtung vertiefen.
  • können ihr Wissen und Verstehen in einer Weise anwenden, die von einem professionellen Zugang zu ihrer Arbeit oder ihrem Beruf zeugt und die über Kompetenzen verfügen, die üblicherweise durch das Formulieren und Untermauern von Argumenten und das Lösen von Problemen in ihrem Studienfach demonstriert werden.
  • besitzen die Fähigkeit, relevante Daten (üblicherweise innerhalb ihres Studienfachs) zu sammeln und zu interpretieren, um Einschätzungen und Urteile zu stützen, die relevante soziale, wissenschaftliche oder ethische Belange mit berücksichtigen.
  • können Informationen, Ideen, Probleme und Lösungen sowohl an Experten als auch an Laien vermitteln.
  • haben die Lernstrategien entwickelt, die sie benötigen, um Ihre Studien mit einem Höchstmaß an Autonomie fortzusetzen.
  • können Verantwortung in einem Team übernehmen.

Berufsbilder

Auf Basis des erworbenen Kompetenzprofils bestehen für Absolventen/Absolventinnen des Bachelorstudienganges LRT vielfältige Einsatzmöglichkeiten sowohl im Rahmen der Entwicklung als auch des Betriebs komplexer technischer Systeme:

  • In der freien Wirtschaft sowohl in der nationalen als auch internationalen Luft- und Raumfahrtindustrie aber auch in anderen Industriezweigen wie beispielsweise im Kraftfahrzeug- oder Schienenfahrzeugbau, Schiffsbau oder dem allgemeinen Maschinenbau;
  • In wissenschaftlichen Bereichen an Universitäten, Fachhochschulen oder anderen Forschungseinrichtungen, z. B. dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrttechnik (DLR), oder den Instituten der Fraunhofer Gesellschaft (FhG);
  • In der Verwaltung, in Behörden des Bundes und der Länder sowie der Europäischen Union wie z. B. Luftfahrtbundesamt (LBA), Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU), Bundesministerien für Verkehr (BMDV) und Verteidigung (BMVg).

Im wissenschaftlichen Bereich finden Absolventinnen und Absolventen ein breites Betätigungsfeld an Universitäten, Fachhochschulen und Forschungseinrichtungen, z. B. Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt, Institute der Fraunhofer Gesellschaft.

Auch außerhalb der eigentlichen Luft- und Raumfahrtindustrie können die Absolventen des Studienganges Luft- und Raumfahrttechnik eingesetzt werden, zum Beispiel in den Industriezweigen des Kraftfahrzeug- und Schienenfahrzeugbaus, der Schiffstechnik und des allgemeinen Maschinenbaus; auch Unternehmen aus der Windenergie- und Medizintechnik kommen in Frage. Software-, System- und Beratungshäuser bieten ebenfalls geeignete Beschäftigungen an.

Vorbereitung auf das Studium

Wichtigste Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium sind gute und sichere Vorkenntnisse in der Mathematik. MINTFIT ist eine Online-Lernplattform, mit der Du Deine Mathe-Vorkenntnisse ideal auffrischen kannst. Anhand von Einstufungstests kannst Du zunächst feststellen, in welchen Themenbereichen Lücken vorhanden sind. Mit passenden Lernmodulen kannst Du diese Lücken anschließend bearbeiten und schließen.

Der zeitliche Ablauf des Bachelorstudiums

grau hinterlegte Zellen = mathemat./naturwissenschaftl. Grundlagen
orange hinterlegte Zellen = ingenieurwissenschaftl. Grundlagen
grün hinterlegte Zellen = Ergänzung ingenieurwissenschaftl. Grundlagen
blau hinterlegte Zellen = Vertiefungs- und Schwerpunktfächer
hellgrau hinterlegte Zellen = fachübergreifende nichttechnische Fächer

Studienplan_Bachelor_2019.jpg

 

Studienplan_Bachelor_intensiv_2019.jpg

Prüfungstermine 2023 – Bachelorstudiengang LRT

Jahrgang 2021

WPF = Wahlpflichtfach      
WH = Wiederholung
         
Wintertrimester        
Mod. Fach Dauer Modulverantw. Datum
1209 Strömungsmechanik/Aerodynamik 150 Kähler 27.03.
1211 WH Softwareentwicklung 120 Schulte/Klein 29.03.
1219 Leichtbau 90 Höfer 30.03.
1214 Thermodyn./Grundlg. Wärmeübertrag. 180 Zigan 03.04.
1210 WH Numerische Mathematik 120 Klein 06.04.
1215 Mess- und Regelungstechnik 150 Dollinger/Reißig 05.04.
  WH Wahlpflichtfächer (ohne 3D-CAD)     nach Rücksprache
         
Frühjahrstrimester        
1208 Grundlagen BWL für Ingenieure 75 komm. Höfer **
1217 Raumfahrtsysteme 90 Förstner 03.07.
1209 WH Strömungsmechanik/Aerodynamik 150 Kähler 05.07.
1220 Grundl. Flugmech./Luftfahrttechnik 150 Schulte/Stütz 11.07.
1216 Antriebssysteme 75 Kozulovic 14.07.
         
vorlesungsfreie Zeit        
1220 WH Grundl. Flugmech/Luftfahrttechnik 150 Schulte/Stütz 18.09.
1208 WH Grundlagen BWL für Ingenieure  75 komm. Höfer 19.09.
1219 WH Leichtbau 90 Höfer 20.09.
1216 WH Antriebssysteme 75 Kozulovic 21.09.
1212 WH Maschinenelemente 180 komm. Höfer 22.09.
1214 WH Thermodyn./Grundl. Wärmeübertr. 180 Zigan 25.09.
1217 WH Raumfahrtsysteme 90 Förstner 27.09.
1207 WH Grundlagen Elektrotechnik 90 Schein 28.09.
1215 WH Mess- und Regelungstechnik 150 Dollinger/Reißig 29.09.
         
Herbsttrimester        
  Wahlpflicht I     nach Rücksprache
  Wahlpflicht II     nach Rücksprache

Jahrgang 2022

 

WPF = Wahlpflichtfach        
WH = Wiederholung        
 
Wintertrimester        
Mod. Fach Dauer Modulverantw. Datum
1203 Technische Mechanik I/II 180 Lion 28.03.
1202 Höhere Mathematik III 90 Schäffler 29.03.
1206 Werkstoffkunde + Chemie 135 Jägle 31.03.
         
Frühjahrstrimester        
1205 Experimentalphysik 120 Dollinger 27.06.
1230 WPF 3D-CAD in der Produktentw. 60 Koch 28.06.
1204 Technische Mechanik III 90 Lion 30.06.
         
vorlesungsfreie Zeit        
1200 WH Höhere Mathematik I 90 Schäffler 18.09.
1203 WH Technische Mechanik I/II 180 Lion 19.09.
1201 WH Höhere Mathematik II 90 Schäffler 20.09.
1205 WH Experimentalphysik 120 Dollinger 21.09.
1202 WH Höhere Mathematik III 90 Schäffler 25.09.
1206 WH Werkstoffkunde + Chemie 135 Jägle 26.09.
1230 WH 3D-CAD in der Produktentw. 60 Koch 27.09.
1204 WH Technische Mechanik III 90 Lion 28.09.
         
Herbsttrimester        
1212 Maschinenelemente 180 Koch 15.12.
1211 Softwareentwicklung 120 Schulte/Klein 18.12.
1207 Grundlagen der Elektrotechnik 90 Schein 19.12.
1210 Numerische Mathematik 120 Klein 21.12.

Jahrgang 2023

 

WPF = Wahlpflichtfach        
WH = Wiederholung        
         
Herbsttrimester         
Mod. Fach Dauer Modulverantw. Datum
1200 Höhere Mathematik I 90 Richter 18.12.
1201 Höhere Mathematik II 90 Apel 20.12.

Prüfungstermine Gesamtübersicht (alle Jahrgänge)

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