Ihr Studienvertrag

Alle Studierenden der UniBw München, die anrechenbare Lehrveranstaltungen an einer ausländischen Gastinstitution belegen möchten, müssen in Absprache mit den jeweils verantwortlichen Professor/innen in ihrer Fakultät (je nach Studiengang: Auslandsbeauftragte/Prüfungsausschussvorsitzende/Studiendekane/Modulverantwortliche/ggf. Praktikumsbeauftragte) ein Learning Agreement erstellen.

Das Learning Agreement legt fest, welche Kurse vom Studierenden an der Gasthochschule im Ausland belegt werden sowie welche Lehrveranstaltungen/Module nach erfolgreichem Abschluss des Auslandsaufenthaltes dadurch an der UniBw München ersetzt werden können. Somit dient das Learning Agreement als Studienvertrag, in welchem die Anerkennung der von Studierenden im Ausland erfolgreich erworbenen Studienleistungen an der UniBw München zugesichert wird.

Das Learning Agreement muss noch vor Beginn des geplanten Auslandsaufenthaltes vorliegen und sollte spätestens mit dem "Antrag auf Genehmigung eines Auslandsaufenthaltes" im Auslandsbüro eingereicht werden. Auch das Prüfungsamt benötigt noch vor Abreise eine Kopie des unterzeichneten Learning Agreements.

 

 Welches Formblatt ist zu verwenden?

► Für Aufenthalte an einer ERASMUS-Partnerhochschule ist ausschließlich das Formblatt "Learning Agreement for Studies_PJ20XX" (SMS) zu verwenden, welches in der jeweils aktuellen Version auf Anfrage im Auslandsbüro erhätlich ist.  Nur bei Verwendung dieses Formblatts ist eine ERASMUS+ Förderung möglich.

► Für Aufenthalte an allen anderen (Partner)Hochschulen empfehlen wir die Verwendung der allgemeinen Version des Formblatts "Learning Agreement for Studies".

 

Wie erfolgt die Kurswahl?

Bezüglich des aktuellen Kursangebots inkl. ECTS-Wertungen* sowie den Modalitäten zur Registrierung für die ausgesuchten Kurse sollten sich Studierende auf den Websites der Gasthochschulen informieren. Bei Aufenthalten an Partnerhochschulen erhalten Studierende diese Informationen in der Regel direkt vom International Office der Partnerhochschule.

*Hinweis zur Umrechnung: 1 Amerikanischer Credit entspricht in etwa 2 ECTS-Punkten.

 

Wer unterzeichnet das Learning Agreement?


Responsible Person in the Sending Institution:

Unterschrift erfolgt durch die verantwortlichen Professor/innen in ihrer Fakultät (je nach Studiengang: Auslandsbeauftragte/Prüfungsausschussvorsitzende/Studiendekane/Modulverantwortliche/ggf. Praktikumsbeauftragte)

siehe auch: Übersicht: Unterschriftsberechtigte Personen im akademischen Bereich

Achtung: Das Learning Agreement wird nicht vom Auslandsbüro unterschrieben!

Responsible Person in the Receiving Institution:
Unterschrift erfolgt durch die/den jeweilig verwantwortlichen Vertreter/in im International Office oder der aufnehmenden Fakultät der Gasthochschule im Ausland


Die zeichnungsverantwortlichen Professor/innen ("Departmental Coordinators") an der Heimathochschule bringen durch ihre Bestätigung zum Ausdruck, dass das im Learning Agreement aufgeführte Studienprogramm den Erfordernissen ihrer Studienvorschriften entspricht und die Kurse daher, nach erfolgreichem Abschluss des Studienaufenthaltes, an der UniBw München angerechnet werden können. Die zuständige Person an der Gasthochschule bestätigt durch ihre Unterschrift auf dem Learning Agreement, dass der Studierende die gewählten Kurse voraussichtlich belegen kann.

Wichtig: Das Learning Agreement dient in erster Linie dem Studierenden, indem es bereits im Vorfeld eines Auslandsaufenthaltes die Anerkennung der erfolgreich im Ausland erbrachten Studienleistungen an der UniBw München rechtlich absichert.