Ein Auslandsaufenthalt ist mit erheblichen Kosten und hohem Aufwand für alle Beteiligten verbunden. Dies in Anspruch nehmen zu dürfen, ist eine Auszeichnung für die guten Leistungen aller zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber. Sie werden als Studierende der Universität der Bundeswehr München unsere Universität im Ausland repräsentieren. Es versteht sich daher von selbst, dass nur Studierende mit dem nötigen Engagement in dieser Funktion entsandt werden können.

Folgende Grundvoraussetzungen müssen von Bewerberinnen und Bewerbern für einen Auslandsaufenthalt unbedingt erfüllt werden:

  • der/die Studierende muss mindestens das erste Studienjahr abgeschlossen haben
  • Akademische Eignung: Notendurchschnitt besser als 3,0, möglichst keine offenen Prüfungen (max. 2 ZV, keine DV), Einhaltung des Intensivstudiums, ggf. Zulassung in den Masterstudiengang
  • Militärische Eignung: Zustimmung des militärischen Bereichs
  • Persönliche Eignung: Motivation, Aufgeschlossenheit, interkulturelles Interesse, Selbständigkeit, Eigeninitiative, aktives Problemlösungsverhalten
  • ggf. Fremdsprachenkenntnisse
  • Vorbereitung und intensive Auseinandersetzung mit dem Vorhaben (konkrete Planung)
  • der/die Studierende muss eine Anrechnung von mind. 3 ECTS-Punkten an der Universität der Bundeswehr München anstreben

 

Weitere Details zur Bewerberauswahl finden Sie im neuen Kriterienkatalog:  Auswahlkriterien ansehen...