Die Entscheidung über die Genehmigung von Auslandsaufenthalten erfolgt anonymisiert im Rahmen einer Auswahlsitzung einer Auswahlkommission bestehend aus dem erweiterten Auslandsbeirat, an welcher u.a. folgende Personen teilnehmen:

  • Auslandsbeauftragte in den Fakultäten
  • Vertreter des Studierendenbereichs
  • Mitarbeiter des Auslandsbüros
  • Leiter des Prüfungsamtes
  • Vertreter aus dem studentischen Konvent
  • Vertreter von Studium plus