Notfallplan der Kommunen für die Wasserversorgung

3 Februar 2020

Die Universität der Bundeswehr München unterstützt Kommunen bei der Planung zur Notfallvorsorge, um auch in kritischen Situationen die Trinkwasserversorgung zu gewährleisten.

Autor: Prof. Steffen Krause

Die zuverlässige Versorgung mit Trinkwasser in ausreichender Menge und Qualität ist als Teil der Daseinsvorsorge Pflichtaufgabe der Kommunen. Aufgrund der gesellschaftlichen Relevanz der Wasserversorgung ist sie eine sogenannte kritische Infrastruktur. Zunehmend häufigere Hitze- und Trockenperioden aber auch Starkregen, Hochwasser oder Cybergefahren und terroristische Bedrohungen machen es notwendig, dass die Kommunen Planungen zur Notfallvorsorge erarbeiten, um auch in solchen Situationen die Versorgung mit Trinkwasser gewährleisten zu können.

Notfallplan von Kommunen zur Trinkwasserversorgung in kristischen Situationen

Bild: © W. Reuber, Hochtaunuskreis

Beim Ausfall der leitungsgebunden Versorgung kann die Bevölkerung durch mobile Aufbereitungsanlagen, mobile Leitungen oder Tankfahrzeuge mit Trinkwasser versorgt werden. Welche dieser Komponenten im Einzelfall am geeignesten sind und in welcher Zahl sie benötigt würden, muss im Rahmen einer detaillierten Notfallvorsorgeplanung von den Kommunen ermittelt werden. Die von der Professur für Siedlungswasserwirtschaft und Abfalltechnik der Universität der Bundeswehr München im Auftrag des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und gemeinsam mit diesem erarbeitete BBK-Fachinformation zur Notfallvorsorgeplanung unterstützt Wasserversorgungsunternehmen und Kommunen dabei mit einer systematischen Vorgehensweise, Checklisten und zahlreichen konkreten Arbeitshilfen.


Die Fachinformation ist unter folgendem Titel erschienen:

„Sicherheit in der Trinkwasserversorgung – Teil 2: Notfallvorsorgeplanung“
Grundlagen und Handlungsempfehlungen für Aufgabenträger der Wasserversorgung in den Kommunen in Bezug auf außergewöhnliche Gefahrenlagen
Band 15 • Praxis im Bevölkerungsschutz


Weitere Informationen sowie die digitale Version der BBK-Fachinformation finden Sie hier >>


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