Freie Fahrt für „grüne“ Mobilität? Ein Kommentar von Prof. Trapp

5 Juni 2020

Mit dem Krisenbewältigungspaket schafft die Bundesregierung Förderungen von Elektro- sowie Hybridfahrzeugen, nicht aber für klassische Verbrennungsmotoren. Ein Schritt in die richtige Richtung.

Ein Kommentar von Prof. Christian Trapp, Professur für Fahrzeugantriebe

Das Anfang Juni 2020 von der Bundesregierung vorgestellte Konjunktur- und Zukunftspaket setzt im Bereich der Mobilität deutliche Impulse: Die Förderung von Elektro- sowie Hybridfahrzeugen (Hybride und Plug-In-Hybride) mit einem großen Potential zur Absenkung der CO2-Emissionen soll verdoppelt werden, Fahrzeuge mit rein verbrennungsmotorischen Antrieben dagegen nicht.

Zusammen mit den konkretisierten Maßnahmen zum Erreichen der Ziele des Klimaschutzprogramms 2030, dem Ausbau des Anteils von Strom aus Sonne, Wind und Wasser bis 2030 auf 65%, ergeben sich dann zukünftig tatsächlich signifikante Verminderungen des CO2-Austosses von elektrifizierten Fahrzeugen.

Dieses Potential kann heute aufgrund der deutlich höheren CO2-Emissionen bei der Produktion insbesondere der Batterien der Fahrzeuge sowie des deutschen Strommix mit einem hohen Anteil an fossilen Brennstoffen wie Kohle und Gas nicht umgesetzt werde. Auf die Lebensdauer gerechnet emittiert heute ein batterieelektrisches Fahrzeug fast genauso viel CO2 wie eines mit Verbrennungsmotor. Bei Hybridfahrzeugen ist das sehr ähnlich: Die Batteriepakete sind zwar deutlich kleiner als bei reinen Elektrofahrzeugen, dafür setzt der Verbrennungsmotor im Hybridantrieb fossile Kraftstoffe mit entsprechenden CO2-Emissionen um.

Begrüßenswerte Förderung „grüner“ Mobilität

Daher ist das von der Bundesregierung vorgestellte Paket zur Förderung von „grüner“ Mobilität durch Kaufanreize, den Ausbau der erneuerbaren Energien inklusive Wasserstoff und der Verteil- und Ladeinfrastruktur einerseits sehr zu begrüßen.

Andererseits müssen für einen wirklich ganzheitlichen Ansatz für eine CO2-neutrale Mobilität der Zukunft weitere Aspekte berücksichtigt werden: Wir benötigen beispielsweise für Hybridfahrzeuge, aber auch für die bestehende Flotte an Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor CO2-neutrale Kraftstoffe auf Basis von Strom oder Biomasse (eDiesel, Ethanol, Wasserstoff), um auch hier schnell eine signifikante Reduktion des CO2-Austosses zu erreichen. Eine Förderung der Produktion solcher Kraftstoffe und auch dafür optimierter Antriebssysteme sollte in das Klimaschutzprogramm 2030 aufgenommen werden.

Gleichzeitig sollten alle CO2-Emissionen, sei es in der Produktion oder im Betrieb der Fahrzeuge, mit einem Preis durch eine Besteuerung oder durch einen verbesserten Emissionshandel versehen werden, der weitere Anreize schafft: Das richtige Auto für den jeweiligen Zweck, Nutzung CO2-neutraler Kraftstoffe, Investition in eine Solaranlage zum Laden des Fahrzeugs, Umstieg auf attraktive öffentliche Verkehrsmittel, um nur einige zu nennen.

Kurz gesagt ist das vorgestellte Konjunktur- und Zukunftspaket ein großer Schritt in Richtung „grüner“ Mobilität und hilft, die Elektrifizierung der Fahrzeuge voranzutreiben. Wird es jetzt noch um einen ganzheitlichen Ansatz ergänzt, kann Deutschland nicht nur seine Klimaziele erreichen, sondern auch zum führenden Wirtschaftsstandort für die benötigten Technologien jenseits von Batterien und Elektromotoren werden.


Weitere Informationen zur Professur finden Sie unter: https://www.unibw.de/mb/institute/we5/we52


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