Die Universität der Bundeswehr übernimmt auf Antrag die anteilige Finanzierung von Veröffentlichungen wertvoller wissenschaftlicher Arbeiten. Der Druckkostenzuschuss besteht bereits seit über 16 Jahren.

Mit einem einheitlichen Fördersatz von 50% auf den Eigenanteil werden Druckerzeugnisse und E-Publishing des wissenschaftlichen Nachwuchses nun mit bis zu 1200€ gefördert.

Alles Wichtige über den Publikationszuschuss

Ziele des Instruments

  • Erhöhung der Qualität der Publikationen des wissenschaftlichen Nachwuchses der UniBw M durch eine zielgerichtete Förderung qualitativ hochwertiger Dissertationensowie der Eröffnung von Publikationsmöglichkeiten in besonders angesehenen wissenschaftlichen Werken (insbes. Peer-Review Zeitschriften)
  • Steigerung der Publikationstätigkeit des wissenschaftlichen Nachwuchses
  • Verstärkung der Sichtbarkeit der Universität der Bundeswehr München in der nationalen und internationalen Wissenschaftslandschaft

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt für einen Publikationszuschuss sind Mitglieder nach §15 der Rahmenbestimmungen für Struktur und Organisation der Universität der Bundeswehr München (RahBest) die im weitesten Sinne der Gruppe des wissenschaftlichen Nachwuchses angehören. Hierzu zählen gemäß Klassifizierung im Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2017 (https://www.buwin.de/dateien/buwin-2017.pdf) die Personengruppen R1-R3: Während die Stufe R1 mit Beginn der Promotion den Einstieg in eine wissenschaftliche Qualifizierung darstellt, wird die Stufe R2 (in Deutschland üblicherweise als Post- doc- Phase bezeichnet) als mittlere und die Stufe R3 (in Deutschland Bewährungsphase) als abschließende Stufe der Qualifizierung bezeichnet.

Förderungswürdig sind damit insbesondere Promovierende sowie Habilitandinnen und Habilitanden, die an der UniBw M beschäftigt sind. Ebenfalls förderungswürdig sind andere Mitglieder des wissenschaftlichen Nachwuchses im oben bezeichneten Sinne. Eine Antragstellung für den Erhalt eines Publikationszuschusses kann nur während der Mitgliedschaft an der Universität der Bundeswehr erfolgen (§ 15 RahBest). Die Antragstellung allein begründet keinen Anspruch. Nach Prüfung und Bewilligung durch die zuständigen Gremien kann die Auszahlung bis zu einem Jahr nach Beendigung der Mitgliedschaft an der Universität (§ 15 RahBest) erfolgen. Die Ausschlussfrist beginnt mit dem Tag nach Beendigung der Mitgliedschaft.

Was wird gefördert?

Mit dem Publikationszuschuss wird die Veröffentlichung wertvoller wissenschaftlicher Arbeiten gefördert. Als wertvolle wissenschaftliche Arbeiten werden insbesondere angesehen:

  1. Dissertationen*, summa cum laude
  2. Dissertationen*, magna cum laude
  3. Habilitationsschriften*
  4. Unselbständige Publikationen, insbesondere Veröffentlichungen in wissenschaftlichen Zeitschriften, die im jeweiligen Fachgebiet als qualitativ hochwertig anerkannt sind (z.B. durch ein peer-review-Verfahren). Die beziehungsweise der als Mitglied der Kommission zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ernannte Vertrauensprofessorin / Vertrauensprofessor wird mit der Prüfung des Qualitätskriteriums betraut, wobei insbesondere auch auf objektive Kriterien, wie etwa das Vorhandensein eines Peer-Review-Verfahrens Bezug genommen werden kann.

 

* Dissertationen und Habilitationen sind förderfähig, wenn die Universität der Bundeswehr München promovierende / habilitierende Einrichtung ist. Ausnahme: bei kooperativen Promotionen im HAW-Bereich genügt es, wenn ein Betreuer / eine Betreuerin an der Universität der Bundeswehr München beschäftigt ist.

Was passiert bei Mehrverfasserschriften?

Bei Mehrverfasserschriften wird die Förderung anteilig auf die antragsberechtigen Personen verteilt. Die Förderhöchstgrenze pro Publikation bleibt hiervon unberührt.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Publikationszuschuss beträgt 50% des Eigenanteils der Publikationskosten, maximal jedoch 1.200€.

Was versteht man unter Eigenanteil?

Unter dem Eigenanteil der Publikationskosten wird der Teil der Publikationskosten verstanden, der nach Zuschüssen von dritter Seite (z.B. Fachgesellschaften, Stiftungen) verbleibt und ohne den Publikationszuschuss der UniBw M allein von dem/der Antragsteller/Antragstellerin bzw. den Antragstellenden zu tragen wäre. Vergütungen der VG-Wort finden bei der Berechnung des Eigenanteils keine Berücksichtigung, weil deren Höhe zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht prognostiziert werden kann. Im Falle einer gemeinsamen Veröffentlichung durch mehrere Autorinnen bzw. Autoren kann die Förderung nur einmal pro Publikation gewährt werden und wird anteilig nach dem Eigenanteil der Antragsberechtigten berechnet.

Wie funktioniert das Antragsverfahren?

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller stellt einen Antrag auf Bewilligung eines Publikationszuschusses an die Betreuerin des Publikationskostenzuschusses.

Anträge können berücksichtigt werden, sofern sie binnen eines Jahres nach erfolgter Publikation gestellt werden. Liegen die Voraussetzungen zur Gewährung des Zuschusses vor und sind ausreichende Haushaltsmittel vorhanden, wird der Antrag ganz oder teilweise bewilligt. Die Höhe des bewilligten Publikationszuschusses wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt, die Zentrale Verwaltung wird hierüber in Kenntnis gesetzt. Nach Rechnungstellung und Bezahlung der Publikationskosten reicht der Antragsteller den Bewilligungsbescheid sowie die Rechnung im Original samt seiner Bankverbindung bei der Zentralen Verwaltung ein. Die Zentrale Verwaltung zahlt den zuvor bewilligten Publikationszuschuss aus. Liegt der tatsächliche Rechnungsbetrag unter den Kosten, die der Antragstellung zugrunde lagen, wird der Zuschuss von der auszahlenden Stelle so weit gekürzt, dass er 50% des Eigenanteils der Publikationskosten nicht übersteigt.

 

Den Antrag auf anteilige Finanzierung von Veröffentlichungen wertvoller wissenschaftlicher Arbeiten schicken Sie bitte per Hauspost an die Betreuerin Publikationszuschuss:
Dr. Lena Lehmann
PräsBe, Geb. 38

Bitte beachten Sie, dass keine Eingangsbestätigung des Antrages versendet wird. Zudem kann keine Auskunft über den aktuellen Stand des Verfahrens gegeben werden. Bitte sehen Sie von dieser Form der Anfragen ab.

Kontakt

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