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Ombudswesen an der Universität der Bundeswehr München (UniBw M)


Das Ombudswesen der UniBw M erfüllt eine essenzielle Funktion der wissenschaftlichen Selbstkontrolle in Hinsicht auf Integrität und gute wissenschaftliche Praxis, indem für alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an jeder Fakultät die Möglichkeit zur vertraulichen Beratung in Konfliktfällen besteht, die Fragen der guten wissenschaftlichen Praxis berühren. Dieses Beratungs- und Vermittlungssystem setzt sich zusammen aus der Ombudsperson für die Wissenschaft, seiner Stellvertreterin bzw. seinem Stellvertreter und den Vertrauenspersonen der Fakultäten.

Die Einrichtung des Ombudswesens zielt darauf ab die Implementierung der „Regeln guter wissenschaftlicher Praxis“ voranzutreiben, um so wissenschaftlich-systematischen Unregelmäßigkeiten vorzubeugen aber auch dem wissenschaftlichem Nachwuchs Sicherheit im Umgang mit den Regeln zu vermitteln sowie auf die wissenschaftliche Selbstkontrolle und gegebenenfalls die Aufdeckung von Regelverstößen. Eine weitere wichtige Aufgabe ist, die allgemeine Entwicklungen zu beobachten und grundsätzliche Problembereiche zu identifizieren. Die Ombudsperson sowie die Vertrauenspersonen der Fakultäten berichten einmal im Jahr der Präsidentin/dem Präsidenten sowie dem Senat in anonymisierter Form über ihre Arbeit.