Was ist eigentlich ein Patent?

Das Patent ist ein zeitlich und territorial begrenztes Monopol. Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.

Neuheit: Die Erfindung darf nicht vor dem Anmeldetag öffentlich geworden sein (z.B. Vortrag, Publikation). Überlegen Sie also gut, was Sie wann publizieren wollen! Eine Patentanmeldung dauert in Deutschland ca. 1 bis 1,5 Jahre.

Erfinderische Tätigkeit: Die Erfindung darf für Fachleute nicht naheliegend sein angesichts des Standes der Technik.

Gewerbliche Anwendbarkeit: Die Erfindung muss auf gewerblichen Gebiet nutzbar sein.

 

Welchen Nutzen hat eine Patentierung für Erfinder*innen?

Ausschließlichkeitsrecht: Die genannten Normen besagen, dass ausschließlich der/die Patentinhaber*in befugt ist, die patentierte Erfindung jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt zu benutzen (oder auch zu sperren).

Möglichkeit der Kreuzlizenzierung: Darunter versteht man ein Abkommen zwischen zwei Parteien (zumeist Unternehmen) , welches die wechselseitige Erlaubnis erteilt, Patente der jeweiligen anderen Partei zu nutzen.

Steigerung des Unternehmenswertes: Im Fall einer Unternehmengründung sind Patente ein wesentlicher Vermögenswert beim Firmenverkauf, sie können z.T. auch in der Bilanz aktiviert werden, außerdem können Patente für die  Finanzierung genutzt werden.

Werbeeffekt: Patente wirken sich positiv auf das Image des Unternehmens aus.

Weitere Informationen für Anmelder von Patenten und Gebrauchsmustern

Informationsveranstaltungen und Gründungsberatung von founders@unibw zu IPR

Wenn Sie vorhaben, Ihre Erfindung im Rahmen der Gründung eines Startups zu verwerten, bietet founders@unibw regelmäßig Informationsveranstaltungen zu Themen rund um Intellectual Property Rights/gewerbliche Schutzrechte/Patentierung an. Außerdem können Sie sich an unsere Gründungsberater*innen wenden, um in einem Erstgespräch mehr über den Patentprozess der UniBw M und das konkrete Vorgehen bei der Erfindungsmeldung zu erfahren. Wir informieren Sie auch gerne über allgemeine Fragen rund um die Patentierung, z.B. zur Erfinder*innenvergütung bei einer Diensterfindung oder die Voraussetzungen für die Patentierung von Erfindungen.

 

IP-Service - die Anlaufstelle für Erfinder*innen

Die UniBw M sieht sich in der Verpflichtung, auf Forschung basierende Erfindungen und Innovationen nutzbringend in die Wirtschaft und Gesellschaft zu transferieren. Damit dies klappt, berät und unterstützt unser Intellectual Property-Service  alle Angehörigen der UniBw M bei der Anmeldung von im Dienst entstandenen Erfindungen und bei deren kommerzieller Verwertung, z.B. einer auf der Erfindung basierenden Unternehmensgründung. 

Wenn Sie beabsichtigen, ein gewerbliches Schutzrecht anzumelden, bietet der IP-Service Unterstützung

  • bei der Bewertung der Erfindung bezüglich Patentfähigkeit
  • beim Erstellen der Erfindungsmeldung
  • ggf. bei der Anmeldung der Erfindung zum Patent durch die UniBw M

Hier erhalten Sie rechtliche und verfahrenstechnische Beratung