In den letzten Jahren hat das Aufkommen von (zumeist zivilen) unbemannten Klein- und Kleinstfluggeräten stetig zugenommen. Gründe dafür sind unter anderem die vereinfachte Bedienung und die (kommerzielle) Verfügbarkeit. Dieser neuen, vor allem auch militärischen,  (Bedrohungs-)Lage begegnet die Bundeswehr mit C -sUAS (Counter Small Unmanned Aerial Systems). Aus der wachsenden Notwendigkeit dieser Systeme ergeben sich neben technischen zunehmend auch rechtliche Herausforderungen für den Einsatz. 

Das CISS wird in einer Studie diese rechtlichen Aspekte des Einsatzes von C-sUAS durch die Bundeswehr in Deutschland analysieren.

Studienleiterin: Ass. jur. Verena Jackson (verena.jackson@unibw.de)