In den Studiengang können prinzipiell Absolventinnen und Absolventen mit ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlüssen aller Fachrichtungen zugelassen werden. Die Zugangsvoraussetzungen sind in der Prüfungsordnung (POMISS/Ma) in § 3 geregelt und umfassen im Einzelnen:

  1. Abschluss eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums, das Kompetenzen in einem Umfang von mindestens 180 ECTS-Leistungspunkten entspricht (Diplom-/Master oder Bachelorabschluss oder ein gleichwertiger in- oder ausländischer Abschluss),
  2. dass eine Masterprüfung im gleichen Studiengang noch nicht endgültig nicht bestanden ist,
  3. Nachweis von Kenntnissen der englischen Sprache auf dem Level des SLP 3332 oder von B 2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder eines vergleichbaren Sprachniveaus,
  4. die fachspezifische Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit. Der Nachweis erfolgt durch einen Abschluss gemäß Nr. 1 mit einer Note von 3,0 oder besser. Studierende, die den Bachelorabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss nach Abs. 1 Nr. 1 mit der Note von 3,01 bis 3,49 erlangt haben, können auf Antrag an das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses ihre studiengangspezifische Eignung in einem Qualifizierungsgespräch nachweisen, dessen Durchführung und Bewertung einer Kommission obliegen. Die fachspezifische Befähigung kann auch durch das erfolgreiche Durchlaufen eines Auswahlverfahrens für den Aufstieg in den höheren Dienst der Bundesverwaltung nach § 36 der Bundeslaufbahnverordnung oder eines für Tarifbeschäftigte vergleichbaren Verfahrens nachgewiesen werden. Nähere Regelungen dazu finden sich in § 3 Abs. 2 der POMISS/Ma. Bewerberinnen und Bewerber mit einem Diplom (FH)-Abschluss des Fachbereichs Nachrichtendienste mit einer anschließenden Berufserfahrung von mindestens einem Jahr werden die 30 ECTS-Leistungspunkte des Propädeutikums im Rahmen eines pauschalisierten Anerkennungsverfahrens anerkannt. Ihre Studiendauer verkürzt sich daher um ein halbes Jahr. Hierzu wird der Prüfungsausschuss eine entsprechende Anerkennungsrichtlinie verabschieden.