Das gesamte Team des Kompetenzzentrums Krisenfrüherkennung möchte sich herzlich bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern des CCEW Symposiums 2023 für ihre Anwesenheit bedanken.

Informationen und Impressionen

Informationen zum CCEW Symposium 2023

Termin:                                        23. und 24. Oktober 2023

Thema:                                        Crisis Early Warning: What’s Next?

Eröffnungsrede:                       Prof. Dr. Carlo Masala (Projektleiter KompZ KFE & Professor für Internationale Politik)                     

Veranstalter:                              Kompetenzzentrum Krisenfrüherkennung an der Universität der Bundeswehr München

Ort:                                               UniCasino an der Universität der Bundeswehr München

Das CCEW Symposium 2023 Programm

Hier finden hier Sie das Programm als PDF.

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Das CCEW Symposium 2023 Programm: Detaillierte Beschreibung der Panel-Themen

 

Panel I: Neue Ansätze zur Vorhersage von Protesten

Vorsitz: Maxine Leis, Uppsala University

Die Forschung zur Vorhersage von Phänomenen abseits von bewaffneten Konflikten hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Ziel dieses Panels ist es, neue Ansätze zur Vorhersage und Bewertung von Protestbewegungen zu diskutieren. Mit Blick auf die Methodik untersucht das Panel Möglichkeiten zur Verbesserung der Transparenz bei der Erkennung von Protesten durch Bilder sowie methodische Innovationen zur Auswirkung von Todesfällen durch staatliche Repression auf Protestzyklen. Darüber hinaus diskutiert das Panel eine neue Datenquelle, um das Ausmaß von Konflikten zu messen sowie Proteste vorherzusagen.

 

Panel II: Entflechtung der Konfliktvorhersage

Vorsitz: Sonja Häffner, Universität der Bundeswehr München

Neue Datenquellen sowie eine Kombination aus verbesserter Rechenleistung und einer damit einhergehenden Innovation methodischer Ansätze, haben zu einigen Verbesserung in der Krisenfrüherkennung geführt. Dennoch bleibt die zuverlässige Vorhersage von Konflikten eine Herausforderung. In dieser Panel-Diskussion soll die Eignung alternativer Ansätze für die Krisenfrüherkennung getestet werden. Einerseits werden wir das Potenzial von Vorhersagemärkten und einer der Systemtheorie abgeleiteten Ontologie untersuchen. Andererseits werden die Eigenschaften des Tadda-Scores sowie damit einhergehende Konsequenzen für die Vorhersage von Konflikten betrachtet.

 

Panel III: Antizipation des Verhaltens nicht-staatlicher Akteure

Vorsitz: Christoph Dworschak, University of York

Zivile Konflikte sind vielschichtig und komplex. Mehrere nichtstaatliche Akteure konkurrieren untereinander sowie mit der Regierung um Macht und territorialen Einfluss. Diese Konfliktdynamik wird durch die Interaktion zwischen friedlichen und gewalttätigen nichtstaatlichen Akteuren zusätzlich erschwert. Es stellt sich daher die Frage, was neue, auf nichtstaatliche Akteure ausgerichtete Ansätze zur Vorhersage der Eskalationsdynamik von Konflikten und ihrer Bewältigung beitragen können. In diesem Panel werden wir akteurszentrierte Ansätze zur Vorhersage der Konfliktintensität und zur Aufdeckung bzw. Verhinderung von akteursspezifischem Verhalten diskutieren.


Panel IV: Regionale Ansätze in der Krisenfrühwarnung

Vorsitz: Melanie Sauter, University of Oslo

Regionale Ansätze zur Krisenfrüherkennung sind ein immer wichtiger werdender Trend. Diese Ansätze trägt der Tatsache Rechnung, dass viele Krisen häufig in bestimmten geografischen Kontexten auftreten. In diesem Panel werden wir regionale Ansätze für verschiedene Phänomene in der Krisenfrüherkennung erörtern, darunter Internetabschaltungen in Afrika, gezielte Angriffe auf Zivilisten in der Ukraine sowie die Prüfung von Hypothesen über verzerrte Schätzungen der Todesfälle in verschiedenen regionalen Konflikten.

 

Panel V: Umsetzung von Daten in Maßnahmen

Vorsitz: Hannah Frank, Trinity College Dublin

Trotz erheblicher Fortschritte bei der Konfliktvorhersage und Krisenfrüherkennung wird die Überleitung in präventive Maßnahmen durch organisatorische und praktische Einschränkungen behindert. Diese Panel-Diskussion beschäftigt sich mit der Leitfrage, wie Erkenntnisse aus der Krisenfrüherkennung in konkrete Maßnahmen umgesetzt werden könne, die eine Konflikteskalation verhindern und zur Minimierung der Auswirkungen beitragen können. Einerseits werden die Merkmale eines idealen Frühwarnsystems untersucht. Andererseits werden Wege zur Verbesserung der Übermittlung und des Empfangs politisch oder organisatorisch unbequemer Warnungen innerhalb intra- und supranationaler Organisationen erörtert.

 

Policy Panel I: Von der Datengrundlage zu den Maßnahmen: Ausweitung der Krisenbewertung

Moderator: Nanténé Coulibaly, Senior Early Warning Analyst, ECOWAS

Die internationale Gemeinschaft sieht sich mit zahlreichen, komplexen und oft miteinander zusammenhängenden Krisen konfrontiert. Sie reichen von den anhaltenden Konflikten in der Ukraine, in Somalia oder im Jemen bis hin zur Bewältigung der weitreichenden Auswirkungen des Klimawandels, des wirtschaftlichen Abschwungs und Notständen im Gesundheitssektor. Angesichts vielschichtiger Krisen ist die Risikobewertung für jeden Entscheidungs- und Planungsprozess von entscheidender Bedeutung. Dabei geht es darum, Risiken zu quantifizieren, mit Unsicherheiten umzugehen und präventiv zu handeln. Datengestützte Prognosen spielen bei der Bewältigung solcher Herausforderungen eine wesentliche Rolle. Insbesondere die KI-gestützte Krisenfrüherkennung hat in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte gemacht. Dieses Panel wird die Vorteile und Herausforderungen von Frühwarninstrumenten diskutieren.

 

Policy Panel II: Der Griff nach den Sternen: Der Weltraum in der Krisenfrüherkennung

Moderatorin: Lisa Storck, Europäisches Parlament

Die ungehinderte Nutzung sowie der unabhängige Zugang zum Weltraum sind sowohl für die zivile als auch militärische Funktionsfähigkeit des Staates unerlässlich. Der Weltraum ist jedoch eine zunehmend umkämpfte strategische Dimension, die in bewaffneten Konflikten und im Kontext sich zuspitzender Großmachtrivalitäten eine wichtige Rolle spielt. Gegnerischen Akteure bauen ihre Counter-Space Fähigkeiten weiter aus, während die Zahl der nichtstaatlichen Akteure im Weltraum exponentiell zunimmt. Gleichzeitig bergen weltraumgestützte Systeme das Potenzial, die Antizipation und Früherkennung von Krisen zu verbessern. Wie können sich Deutschland und Europa wirksam gegen Bedrohungen wie die Verbreitung von Weltraumschrott, die absichtliche Manipulation und Zerstörung von Satelliten und die Anfälligkeit von Weltraumsystemen gegenüber Cyberangriffen schützen? Welche Maßnahmen, möglicherweise systemische Veränderungen, sind notwendig? Wie können Weltraumsysteme konkret in der Krisenfrüherkennung (KFE) eingesetzt werden? Welche Fähigkeiten sind heute schon vorhanden, welche werden in Zukunft benötigt? Welche Maßnahmen und Instrumente sind notwendig, um Weltraumaspekte effektiv in den nationalen Prozess der KFE zu integrieren? Welche Rolle können zivile und kommerzielle Akteure bei der weltraumgestützten KFE spielen? Das Panel zielt darauf ab, diese Fragen aus verschiedenen disziplinären Blickwinkeln kritisch zu reflektieren.

Impressionen 2023

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Fotos: Nils Lange / KompZ KFE

Chatham House Rule

Wir freuen uns, Sie bei unserer bevorstehenden Veranstaltung begrüßen zu dürfen. Im Rahmen der Veranstaltung möchten wir Sie auf die Anwendung der Chatham House Rule hinweisen, die für alle Teilnehmenden verbindlich ist.

Die Chatham House Rule hat zum Ziel, einen offenen Dialog unter den Teilnehmenden zu fördern und gleichzeitig die Vertraulichkeit zu wahren. Die Regel besagt, dass die Teilnehmenden frei über die Inhalte der Veranstaltung diskutieren dürfen, aber die Identität oder die Zugehörigkeit der Sprechenden oder Teilnehmenden nicht preisgeben dürfen. Dies ermöglicht es den Teilnehmenden, ihre Standpunkte und Erfahrungen ehrlich und offen zu teilen, ohne Angst vor Rückverfolgung oder Veröffentlichung zu haben.

Als Veranstalter möchten wir sicherstellen, dass alle Teilnehmenden die Freiheit haben, ihre Meinungen und Ansichten zu äußern, ohne dass dies für sie Konsequenzen hat. Wir bitten daher alle Teilnehmenden, die Chatham House Rule einzuhalten und ihre Diskussionen vertraulich zu behandeln.

Wir sind sicher, dass die Anwendung der Chatham House Rule dazu beitragen wird, eine offene und produktive Diskussion zu ermöglichen, die für alle Teilnehmenden von großem Nutzen sein wird.

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Zusammenarbeit und freuen uns auf Ihre Teilnahme am CCEW Symposium 2023.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten die für das CCEW Symposium 2023 geltenden rechtlichen Bestimmungen. Die Teilnehmer sind an diese Bedingungen gebunden, wenn sie sich für die Konferenz anmelden und werden gebeten, diese Bedingungen vor der Anmeldung sorgfältig zu lesen und zu verstehen. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden vom Veranstalter nicht anerkannt.

 

Veranstalter

Verantwortlich für die Organisation der Konferenz ist die Universität der Bundeswehr München, Kompetenzzentrum Krisenfrüherkennung, Gebäude 33, im Auftrag des ITIS e.V. Werner-Heisenberg-Weg 39, 85577 Neubiberg, Deutschland.

Anmeldung

Die Anmeldung zur Konferenz erfolgt über das Online-Anmeldesystem und ist verbindlich. Der Anmeldeschluss ist der 21. September 2023. Die Teilnehmer erhalten eine automatische Bestätigung der Anmeldedaten. Sollten Sie keine erhalten, senden Sie bitte eine E-Mail an kompzkfe@unibw.de, um sicherzustellen, dass der Veranstalter Ihre Anmeldung erhalten hat. Die Anmeldung wird erst nach Eingang der Teilnahmegebühr wirksam. Bitte teilen Sie etwaige Korrekturen an Ihrer Anmeldung unverzüglich mit.

Gebühren und Zahlungsbedingungen

Die Teilnahmegebühr beinhaltet den Zugang zur Konferenz, das detaillierte Programm, die Erfrischungspausen am Morgen und am Nachmittag, das Mittag- und Abendessen (keine Getränke). Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten sind in den Teilnahmegebühren nicht enthalten und führen zu zusätzlichen Kosten.

Die Teilnahmegebühr wird sofort mit der Anmeldung fällig und ist innerhalb von 7 Tagen nach dem Speichern des Anmeldeformulars zu überweisen (aber nicht später als 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung). Nachdem Ihre Teilnahmegebühr auf unserem Bankkonto eingegangen ist, erhalten Sie eine automatische E-Mail-Nachricht, dass die Transaktion erfolgreich war. Alle Zahlungen werden in Euro getätigt.

Ein Anspruch auf Teilnahme besteht erst nach Eingang des gesamten Teilnahmebetrages.

Änderungen des Konferenzprogramms sind vorbehalten.

Sofern die Veranstaltung aus Gründen der höheren Gewalt oder aufgrund unzureichender Teilnehmerzahl abgesagt werden muss, werden Ihre Gebühren rückerstattet. Es bestehen keine weiteren Verpflichtungen der Organisatorin / des Organisators gegenüber der Teilnehmerin / dem Teilnehmer. Die Anmeldungen bleiben hingegen gültig, falls die Veranstaltung verschoben werden muss.

Haftung

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Konferenzunterlagen und Inhalte.

Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden an Personen oder Sachen während der Konferenz.

Fotografien und Videos

Der Veranstalter darf unentgeltlich und ohne weitere Zustimmung der Teilnehmer Bilder, Aufnahmen und Videos, die während der Konferenz von den Teilnehmern und/oder ihren Werken (z.B. Poster, Auszüge aus Präsentationen oder Vorträgen) gemacht werden, für die Berichterstattung über die Konferenz und die Ankündigung zukünftiger Veranstaltungen verwenden und freigeben.

Datenschutzbestimmungen

Alle persönlichen Daten, die dem Veranstalter bei der Anmeldung mitgeteilt werden, werden vertraulich behandelt. Die Daten werden für die weitere Bearbeitung und zu Dokumentationszwecken verwendet und gespeichert. Die Informationen werden nicht für einen unvereinbaren Zweck weiterverwendet. Die Daten werden an beauftragte Dienstleister weitergegeben, soweit dies für die erfolgreiche Durchführung der Konferenz erforderlich ist. Der Veranstalter gibt Informationen nur dann an Dritte weiter, wenn dies für die Erfüllung der oben genannten Zwecke erforderlich ist.

Salvatorische Klausel

Sollte sich eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen als ungültig erweisen, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen, die in vollem Umfang in Kraft bleiben.

Rechtsstreitigkeiten

Für alle Vereinbarungen zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer sowie für alle Streitigkeiten, die zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmern entstehen können, gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist München.

Bankverbindung

Kontoinhaber: ITIS e.V.   ·   Konto Nr.: 27187376

Bank: Kreissparkasse München-Starnberg-Ebersberg   ·   Bank Code: 70250150

SWIFT-BIC: BYLADEM1KMS   ·   IBAN Code: DE50 7025 0150 0027 1873 76

Kontakt

Bei Rückfragen bitten wir um eine E-Mail an:

KompZKFE@unibw.de