Die Hauptaufgabe der Inklusionsbeauftragten ist die vertretende Wahrnehmung der Arbeitgeberpflichten in Angelgelegenheiten schwerbehinderter Menschen, insbesondere die Überwachung der gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches SGB IX.
Die Hauptaufgabe der Inklusionsbeauftragten ist die vertretende Wahrnehmung der Arbeitgeberpflichten in Angelgelegenheiten schwerbehinderter Menschen, insbesondere die Überwachung der gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches SGB IX.