Militärisches
Militärisches
Dienst
Der Dienst, d.h. damit auch das Studium an der UniBwM verlangt die Präsenz am Dienstort. Als Dienstort gilt das Tarifgebiet des Münchener Verkehrs– und Tarifverbundes (MVV) in der jeweils gültigen Fassung.
Die Präsenzregelung gilt während der allgemeinen Dienstzeit des StudFBer B:
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Montag – Donnerstag |
07.30 – 16.45 Uhr |
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Freitag |
07.30 – 13.00 Uhr |
Abwesenheiten vom Dienstort während der allgemeinen Dienstzeit bedürfen der Genehmigung durch den nächsten Disziplinarvorgesetzten.
Informationspflicht
Es besteht eine tägliche Informationspflicht an den entsprechenden Aushangbrettern vor dem GeZi des StudFBer B (Geb. 6) und in den Wohnbereichen sowie in unserer Verwaltungssoftware ÜVAS (https://uevas.unibw.de) am virtuellen schwarzen Brett (VSB).
Nur so kann eine verzugslose Informationsweitergabe sichergestellt werden.
Zur Gewährleistung der Informationsübermittlung per E–Mail sind diese mindestens einmal täglich abzurufen. Näheres regelt die Befehlslage im StudFBer B.



