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Erkrankung außerhalb des Standortes

Erkrankung außerhalb des Standortes

Bei einer Erkrankung außerhalb des Standortes der Universität hat der Soldat den nächsten Truppenarzt aufzusuchen. Dieser legt dann die weiteren Behandlungsmaßnahmen fest und erstellt eine Krankmeldung an die eigene Einheit. Sollte es im Krankheitsfall nicht möglich sein, innerhalb eines angemessenen Zeitraumes den nächsten Truppenarzt zu erreichen, so hat der Soldat nach telefonischer Rücksprache mit diesem einen zivilen Arzt aufzusuchen. Diesem ist das "Merkblatt für Soldatinnen und Soldaten bei Erkrankungen außerhalb des Standortes" zu übergeben. Die Krankmeldung kann aber auch in diesem Fall nur der nächstgelegene Truppenarzt erstellen. Sobald die Erkrankung es zulässt ist aus diesem Grund ist eine unverzügliche Vorstellung bei selbigem zwingend erforderlich.

Bei Erkrankungen oder Verletzungen im Rahmen eines privaten Auslandsaufenthaltes stellt sich der Soldat direkt bei einem zivilen Arzt vor. Die Kosten hierfür werden von Seiten der Bundeswehr allerdings nur bis zur Höhe der in Deutschland geltenden Gebühren erstattet. Transportkosten werden erst ab der deutschen Grenze übernommen. Mehrkosten muss der Soldat selbst tragen beziehungsweise rechtzeitig mit einer privaten Reisekrankenversicherung mit Rücktransportübernahme absichern.

Weitere Informationen unter - Sprechzeiten / Heilfürsorge -

Merkblatt bei Erkrankung außerhalb des Standortes

 

Notfalltelefon:
2222
(nur während der Dienstzeit)
 


Kontakt Sanitätszentrum:

Festnetz: (089) 6004 -
Bw-Netz: 90 6217 -

Anmeldung Sprechstunde:

Truppenarzt: - 4950
Zahnarzt: - 4988

Ärztliche Bereitschaft
nach Dienst:

FSanZ München: (089) 3168 - 3333

Ziviler Notdienst: 01805 - 191212