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Allgemeine Sprachausbildung

Information zur Sprachausbildung

Das Sprachenzentrum ist eine zentrale Einrichtung der Universität und hat die Aufgabe, praktischen studienbegleitenden Sprachunterricht zum Erwerb und Erhalt des "standardisierten Leistungsprofils" (SLP) der Bundeswehr zu erteilen sowie fachbezogenen Fremdsprachenunterricht anzubieten. Gute allgemeinsprachliche Kenntnisse sollen den Studierenden in die Lage versetzen, sich in die Fachliteratur einlesen, Vorträgen folgen und sich an Diskussionen beteiligen zu können. Sprachausbildung zu den Bundeswehr-NATO-Stufen in Englisch und Französisch

Laut Erlaß des Generalinspekteurs vom 16.08.1988 legen alle an den Universitäten der Bundeswehr studierenden Offiziere spätestens im 6. oder 7. Trimester eine Feststellungsprüfung über ihre englischen bzw. französischen Sprachkenntnisse ab (Mindestanforderung SLP: HMLS=2222). Die Zuordnung zu den NATO-Stufen erfolgt durch einen Einstufungstest und auf Grund des mitgebrachten SLP's im Rahmen der Orientierungsphase. über die Möglichkeiten zur Vorbereitung auf diese Prüfungen sowie zur Einschreibung in entsprechende Kurse informiert ausführlich ein von dem Studentenbereich und dem Sprachenzentrum herausgegebenes "Merkblatt für die Ausbildung in der englischen bzw. französischen Sprache".

Fachsprachlicher Unterricht

Der fachsprachliche Unterricht an der Universität der Bundeswehr München wird vom Sprachenzentrum durchgeführt. Inhalte und Lehrziele werden mit den einzelnen Fachbereichen der Universität abgesprochen. Die Lehrveranstaltungen werden in den Fächern "Technisches Englisch", "Wirtschaftsenglisch" und "Wirtschaftsfranzösisch" abgehalten.

Prüfungen

  • Prüfungen zu den NATO-Stufen in Englisch und Französisch:
    Im Frühjahrs- und Herbsttrimester werden im Sprachenzentrum die Sprachprüfungen zu den NATO-Stufen in Englisch und Französisch durchgeführt. Der Regelprüfungstermin für das Leseverstehen, den schriftlichen Gebrauch und das Hörverstehen ist am Ende des Frühjahrstrimesters. Die mündlichen Prüfungen werden, nach Absprache, in der vorlesungsfreien Zeit und während des Studienjahrs durchgeführt.
  • Fachsprachliche Prüfungen:
    Die fachsprachlichen Prüfungen werden entsprechend den Prüfungsordnungen der jeweiligen Fachbereiche durchgeführt.