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Leitfaden für die Anerkennung und Anrechnung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen

Leitfaden

Anerkennung und Anrechnung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen
als äquivalente Leistung für studium plus
 

  • Der/die Studierende von universitären Studiengängen stellt gemäß § 15 Abs. 1 Satz 4 ABaMaPO vom 17.02.2010 einen formlosen Antrag auf Anerkennung und Anrechnung seiner/ihrer im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen als gleichwertig einer studium plus-Lehrveranstaltung (Seminar, Training) beim Prüfungsausschuß seiner/ihrer jeweiligen Fakultät. – Der/die Studierende von Fachhochschul-Studiengängen stellt gemäß § APO/BM vom 16.12.2010 § 11 Satz 4 und 5 einen Antrag auf Anerkennung seiner/ihrer im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen als gleichwertig einer studium plus-Lehrveranstaltung an die zuständige Prüfungskommission.
  • Bei Studierenden der universitären Studiengänge wendet sich der jeweils zuständige Prüfungsausschuß gemäß § 15 Abs. 1 Satz 7 an die Geschäftsführung des Zentralinstituts studium plus, die entscheidet, ob die fraglichen Leistungen Seminare oder Trainings der Module des Begleitstudiums studium plus ersetzen. – Bei Studierenden von Fachhochschul-Studiengängen wird das Verfahren seitens der zuständigen Prüfungskommissionen entsprechend gehandhabt.
  • Die Befürwortung oder Ablehnung der Äquivalenz teilt das Zentralinstitut studium plus dem anfragenden Prüfungsausschuß und dem Leiter des Prüfungsamtes mit. Der Leiter des Prüfungsamtes über-nimmt dann die als studium plus-Seminar oder –Training anerkannte(n) Lehrveranstaltungen in das diploma supplement.


Kontakt:

Geschäftsführerin ZI studium plus ina.paul@unibw.de
Leiter des Prüfungsamtes, Herr Marc Heitjans v11cmahe@unibw.de