Oft gestellte Fragen
Oft gestellte Fragen:
(Diese Seiten stellen eine Handreichung dar. Rechtsverbindlich sind die Regelungen in den entsprechenden Prüfungsordnungen - ABaMaPO, FPO.)
- Können beide Vertiefungsrichtungen gleichzeitig studiert werden?
- Können beide/mehrere Wahlpflichtrichtungen gleichzeitig studiert werden?
- Ist ein Wechsel zwischen den Vertiefungsrichtungen möglich?
- Ist ein Wechsel zwischen den Wahlpflichtsträngen möglich?
- Wo finde ich Informationen zu den einzelnen Modulen?
- Wo sind Veranstaltungsdetails für das laufende Trimester einzusehen?
- Wie viele Wiederholungsmöglichkeiten habe ich bei Modulprüfungen?
- Können Modulprüfungen geschoben werden?
- Was ist ein Fortschrittsschema?
- Wann werden die ECTS-Punkte bei mehrtrimestrigen Modulen ausgeschüttet? Werden bei Teilleistungen anteilig ECTS-Punkte auf das Fortschrittsschema angerechnet?
- Wie oft kann ich eine schriftliche Prüfung schieben?
- Wie behalte ich einen Überblick über meine Studienleistungen?
- Unter welchen Bedingungen werde ich „entschleunigt“ bzw. ist es ratsam, sich "entschleunigen" zu lassen?
- Unter welchen Bedingungen werde ich zum Master-Studiengang zugelassen?
- Unter welchen Bedingungen ist der B.A.-Studiengang erfolgreich abgeschlossen?
- Wie ist die Einsichtnahme in Prüfungsunterlagen geregelt?
- Wie oft darf man in Lehrveranstaltungen fehlen?
- Wie und wann erfolgt die Anmeldung zur Bachelor-Arbeit?
Begriffserklärungen finden Sie hier.
Anprechpartner:
- Im Prüfungsamt: Rita Tokar (Geb. 101, Raum 120, Tel. 3060)
- Prüfungsausschussvorsitzender, Prof. Dr. Stephan Stetter (Geb. 33, Raum 1272, Tel. 3175)
- Dekanin, Prof. Dr. Ursula Münch (Geb. 33, Raum 3126, Tel. 3900/3901)
- Studiendekan, Prof. Dr. Daniel Khan (Geb. 33, Raum 3172, Tel. 4690)
- Beauftragte für das Lehrangebot, Dr. Melanie Größ (Geb. 33, Raum 3122, Tel. 4529)


