Oft gestellte Fragen
Oft gestellte Fragen:
(Diese Seiten stellen eine Handreichung dar. Rechtsverbindlich sind die Regelungen in den entsprechenden Prüfungsordnungen - ABaMaPO, FPO.)
- Unter welchen Bedingungen werde ich zum Master-Studiengang zugelassen?
- Muss man im M.A.-Studiengang die gleiche Vertiefungsrichtung studieren wie im B.A.-Studium?
- Unter welchen Umständen ist mein Studienerfolg im M.A.-Studiengang gefährdet/falle ich im M.A.-Studium endgültig durch?
- Was muss ich bei der Beantragung eines Auslandsstudienaufenthaltes beachten?
- Wie ist die Einsichtnahme in Prüfungsunterlagen geregelt?
- Wie melde ich mich zur Master-Arbeit an?
siehe auch "Oft gestellte Fragen" unter "Studiengang B.A."
Begriffserklärungen finden Sie hier.
Anprechpartner:
- Im Prüfungsamt: Rita Tokar (Geb. 101, Raum 120, Tel. 3060)
- Prüfungsausschussvorsitzende, Prof. Dr. Kathrin Groh (Geb. 33, Raum 3373, Tel. 3864)
- Dekan, Prof. Dr. Carlo Masala (Geb. 33, Raum 3126, Tel. 3900/3901)
- Studiendekan, Prof. Dr. Daniel Khan (Geb. 33, Raum 3172, Tel. 4690)
- Beauftragte für das Lehrangebot, Dr. Melanie Größ (Geb. 33, Raum 3122, Tel. 4529)


