Studiengang M.A.
Der M.A.-Studiengang Staats- und Sozialwissenschaften
Vom Bachelor-Studium an der UniBwM kann nur in den Master-Studiengang übergehen, wer das B.A.-Studium als Intensivstudium absolviert hat. Weitere Zugangsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der ABaMaPO, § 24 und FPO, § 2 (s. https://www.unibw.de/sowi/studium/).
Das Master-Studium beginnt im Wintertrimester und umfasst 5 Trimester mit 22 LP im 1. bis 3. Trimester, 15 LP im 4. Trimester. Im 5. Trimester und 7. Quartal folgt schließlich das Verfassen der Master-Arbeit mit 30 LP. In der vorlesungsfreien Zeit (3. Quartal) ist ein Sommermodul in Form eines Praktikums oder einer Summer School/eines Auslandsstudiums oder eines Fremdsprachenkurses verpflichtend zu absolvieren.
Die Vertiefungsrichtungen IRuP und PuG werden aus dem Bachelor-Studium fortgeführt. In den sogenannten Ergänzungsmodulen können die Studierenden weitgehend frei (nötige Vorkenntnisse sind der jeweiligen Modul-/Veranstaltungsbeschreibung zu entnehmen) ihre Studieninteressen gemäß ihrer Wahlpflichtrichtung im B.A. weiter ausbauen.
Eine graphische Darstellung des M.A.-Studiengangs finden Sie hier.
Wichtige Dokumente zum Studiengang und zu den Prüfungsanforderungen sind:
- die Modulhandbücher für B.A.- und M.A.-Studium
- die Allgemeine Prüfungsordnung für die universitären Bachelor- und Master-Studiengänge (ABaMaPO)
- die Fachprüfungsordnungen (FPO) für B.A.- und M.A.-Studium
Die genannten Dokumente finden Sie auf der SOWI-Homepage im Bereich Studium und im uniweiten Dokumentenbereich.
