Privatärtzlich Tätigkeit
Privatärztliche Tätigkeit:
Die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (UTV) verschafft Soldaten der Bundeswehr einen Versicherungsstatus und einen Versicherungsumfang, der zwischen gesetzlich Versicherten und privat versicherten Patienten liegt.
Es gibt jedoch nicht wenig soldatische Anliegen, die nicht Gegenstand der UTV sind. Dazu gehören beispielsweise Atteste oder Gutachten für Versicherungen, zivile Tauglichkeitsuntersuchungen wie z. B. für Sporttauchen, Führerschein, Fallschirmspringen etc., aber auch Beratung in Fällen, die nicht Gegenstand der UTV sind, wie z. B. Empfängnisverhütung oder Teile der Reisemedizin.
Für diese ärztlichen Leistungen arbeiten die Truppenärzte nicht im Auftrag des Dienstherrn und müssen sich deswegen im Rahmen ihrer Berufshaftpflicht entsprechend versichern.
Diese Leistungen wurden im Sanitätszentrum Neubiberg bis jetzt privatärztlich in Rechnung gestellt.
Der Leiter des Sanitätszentrums hat diesbezüglich eine Nebentätigkeitsgenehmigung unter Nutzung des Personals und Materials der Bundeswehr.
Da im Moment die privatärztliche Behandlung von Soldaten durch Sanitätsoffiziere juristisch und administrativ nicht abschließend geklärt ist, können obengenannte Leistungen im Sanitätszentrum Neubiberg derzeit nicht in Anspruch genommen werden.



