Auswärtige Behandlung
Auswärtige Behandlung und Patiententransport
Auswärtige Behandlungen zum Beispiel in Bundeswehrkrankenhäusern und zivilen Ärzten erfolgen nur auf Veranlassung des Truppenarztes und mit gültigem Überweisungsschein. Von dieser Regelung sind Notfälle selbstverständlich ausgenommen. Bitte beachten Sie, dass Überweisungsscheine immer nur für ein Quartal ausgestellt werden und danach ungültig werden.
Begeben Sie sich ohne Rücksprache und ohne Überweisungsschein in eine auswärtige Behandlung oder Untersuchung können Sie dies nur auf privatärztlicher Basis tun. In jedem Fall sind Sie verpflichtet auswärtige Befunde dem Truppenarzt vorzulegen.
Die Zuständigkeit für die Durchführung von Patientenfahrten zu Krankenhäusern und zivilen Ärzten liegt bei Ihrer Einheit / Dienststelle. Wir stellen hierfür lediglich truppenärztliche Bescheinigungen über die Notwendigkeit des Transportes aus. Liegend- und Notfalltransporte werden direkt durch das Sanitätszentrum sichergestellt.



