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Soldatinnen

Informationen für Soldatinnen

Um einen bestmöglichen Ablauf sowohl für eine Überweisung zur Vorsorgeuntersuchung bei einem/er Frauenarzt/- ärztin für Gynäkologie / Frauenheilkunde als auch zur Verschreibung von Kontrazeptiva ( = “Antibabypille“ ) ermöglichen zu können, ist folgende Verfahrensanweisung zu beachten:

1. Überweisung im Rahmen der gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung: Grundsätzlich hat die Soldatin im Rahmen der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung (utV) einmal jährlich Anspruch auf eine Vorsorgeuntersuchung, um so frühzeitig eine gynäkologische Erkrankung erkennen und gegebenenfalls behandeln zu können.
Eine weitere Überweisung im ist zur Kontrolluntersuchung bei Einnahme hormoneller Kontrazeptiva möglich.

Ist die Soldatin am Standort Neubiberg neu zuversetzt erfolgt die Erstüberweisung über einen Truppenarzt. Eine Folgeüberweisung zur jährlichen gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung erhält die Soldatin auch ohne Arzttermin.
Dazu ist

• die Anschrift des Gynäkologen
und
• die Anschrift des Labors, welches den zytologischen Abstrich auswertet, an der Anmeldung unseres Sanitätszentrums vorzulegen.

Beide Überweisungen können nach zwei Tagen während der Öffnungszeiten an der Anmeldung abgeholt werden. (Vorlage Truppenausweis erforderlich)

2. Verordnung von hormonellen Kontrazeptiva ( „Pille“)

2.1 Verfahren bei ausschließlich medizinisch begründeter Verordnung:(Kostenübernahme durch die Bundeswehr)

a) Einige Präparate, die der Empfängnisverhütung dienen, sind auch zur Behandlung anderer Erkrankung

zugelassen. So zum Bsp. Erkrankungen, die einer Hormontherapie bedürfen. In einem solchen Fall muss zusätzlich zum Präparatenamen die Diagnose mit Begründung für die hormonelle Therapie in dem gynäkologischen Facharztbefund aufgeführt sein. Die Verordnung durch den Truppenarzt bedarf der Genehmigung durch das für uns zuständige Sanitätskommando IV. Liegt diese vor, wird über die Bundeswehrapotheke das entsprechende Präparat bestellt.

BEACHTEN SIE: Dieser Vorgang kann bis zu 4 Wochen in Anspruch nehmen, eine Anforderung ist daher frühzeitig zu stellen.

b) Weitere medizinisch begründete Indikationen für die Kostenübernahme der empfängnisverhütenden Mittel durch die Bundeswehr:

> Masern- Mumps- Röteln- Impfung (für einen Zeitraum von 3 Monaten)
> Gelbfieberimpfung aus dienstlichen Gründen (für einen Zeitraum von 3 Monaten)
> Malaria-Chemoprophylaxe (abhängig vom Einnahmezeitraum sowie Art und Eigenschaft des eingesetzten Wirkstoffes)

Da die Impftermine bzw. die Anwendung einer Malaria-Chemoprophylaxe im Rahmen der Auslandseinsätze einige Wochen vorher bekannt ist, sollte sich die Soldatin spätestens 4 Wochen vor dem anstehenden Impftermin bzw. vor dem Beginn der Malaria-Chemoprophylaxe an den Truppenarzt wenden.

Für a) und b) gilt:
Erstmalige Verordnung erfolgt über den Truppenarzt in der Sprechstunde mit Feststellung des Präparates als Dauermedikation, Folgeverordnungen bearbeitet die Heilfürsorge in den Sprechzeiten Mo-Do 09:30 – 11:30 Uhr.

2.2 Verfahren bei ausschließlich der Verhütung dienender Verordnung:

Empfängnisverhütung ist nicht Bestandteil der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung (utV). Die Kosten müssen von jeder Patientin selbst übernommen werden. (Privat- bzw. Selbstzahler-Rezept) Dies erfolgt durch einen Behandlungsvertrag in einer zivilen gynäkologischen Praxis. Die halbjährlichen Kontrolluntersuchungen bei Einnahme von hormonellen Kontrazeptiva sind jedoch Gegenstand der utV. Hierfür werden Überweisungen ausgestellt.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

Weitere Informationen unter - Sprechzeiten / Heilfürsorge -

Notfalltelefon:
2222
(nur während der Dienstzeit)
 


Kontakt Sanitätszentrum:

Festnetz: (089) 6004 -
Bw-Netz: 90 6217 -

Anmeldung Sprechstunde:

Truppenarzt: - 4950
Zahnarzt: - 4988

Ärztliche Bereitschaft
nach Dienst:

FSanZ München: (089) 3168 - 3333

Ziviler Notdienst: 01805 - 191212