Mit ihrem Förderprogramm "Hochtechnologien für das 21. Jahrhundert" fördert die Stiftung ganz gezielt die Forschung und Entwicklung von Zukunftstechnologien in acht Schwerpunktbereichen: Life Sciences, Informations- und Kommunikationstechnologie, Mikrosystemtechnik, Materialwissenschaft, Energie und Umwelt, Mechatronik, Nanotechnologie sowie Prozess- und Produktionstechnik. Bewerbungen sind jederzeit möglich
Ziel des FuE-Schwerpunkts "komplexe informationstechnische und elektronische Systeme" des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie (StMWIVT) ist die Unterstützung bayerischer Unternehmen und Forschungseinrichtungen beim Entwurf und der Beherrschung komplexer IT-Systeme und deren Anwendungen in wichtigen Branchen der Wirtschaft, wie z.B. der Automobil-, Telekommunikations-, Medizintechnik- und Medienindustrie. Bewerbungen sind jederzeit möglich
Der Freistaat Bayern fördert im Rahmen der folgenden Programmbeschreibung und nach Maßgabe der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere der Art. 23 und 44 BayHO und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften) Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Mikrosystemtechnik. Bewerbungen sind jederzeit möglich
Ein wesentliches Ziel des Bonusprogramms – einer Fördermaßnahme des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst – ist es, die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an den bayerischen Universitäten zu motivieren, in verstärktem Maße Forschungs- und Entwicklungsaufträge für bayerische Unternehmen durchzuführen.
Mitglieder und Einrichtungen der bayerischen Universitäten, die für bayerische Unternehmen Forschungs- und Entwicklungsaufträge sowie Projekte des Forschungstransfers im Hauptamt durchführen und diese Aufträge über die Hoch-schule abrechnen, erhalten 10% der eingeworbenen Drittmittel zur freien Verfügung.
Die Bonusprämie erhöht sich auf 20% für Drittmittel, die von Unternehmen mit einem Vorjahresnettoumsatz von weniger als 25 Millionen Euro oder von Handwerksbetrieben eingeworben werden. Der Fördersatz erhöht sich ebenfalls auf 20%, wenn es sich um einen FuE-Auftrag handelt, dessen vereinbartes Entgelt 10.000 Euro nicht übersteigt.
http://www.uni-regensburg.de/Einrichtungen/FUTUR/html/bonusprogramm.html
Ein wesentliches Ziel dieser Fördermaßnahme des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst ist es, die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an den bayerischen Universitäten zu motivieren, in verstärktem Maße Forschungs- und Entwicklungsaufträge für bayerische Unternehmen durchzuführen. 10% der eingeworbenen Drittmittel erhalten die Hochschulen zur freien Verfügung.
http://www.uni-regensburg.de/Einrichtungen/FUTUR/html/bonusprogramm.html
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie vergibt ‚Innovationsgutscheine’ für Kooperationen zwischen kleinen Unternehmen bzw. Handwerksbetrieben in Bayern und Forschungseinrichtungen.
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe der gewerblichen Wirtschaft oder der freien Berufe, die ihren Sitz in Bayern haben, sowie Existenzgründerinnen und -gründer, die in Bayern gründen werden. Der Gutschein kann direkt online unter der unten angegebenen URL beantragt werden.
Es gibt folgende zwei Varianten des Innovationsgutscheins:
• Innovationsgutschein 1
Die Variante Innovationsgutschein 1 führt den bisherigen Innovationsgutschein nach der Pilotphase fort. Höhe der Förderung: max. 7500 € (pro Gutschein) max. 15.000 € (pro Innovationsvorhaben)
Bewerbungsfrist: jederzeit
• Innovationsgutschein 2
Mit dem Innovationsgutschein 2 sollen insbesondere finanzintensivere und damit für das betreffende Unternehmen wirtschaftlich riskantere innovative Projekte mit einem Auftragsvolumen von mindestens 25.000 € ermöglicht werden.
Die Zuwendungsvoraussetzung für den Innovationsgutschein 2 erfüllen Unternehmen bzw. Handwerksbetriebe, die bereits mit dem Innovationsgutschein 1 erfolgreich gefördert wurden oder die bereits den ersten Innovationsgutschein 2 erfolgreich abgeschlossen haben.
Höhe der Förderung: max. 15.000 € (pro Gutschein) max. 30.000 € (pro Innovationsvorhaben)
www.innovationsgutschein-bayern.de
Förderfähig sind Vorhaben zur Lösung firmenübergreifender FuE-Aufgaben. Die FuE-Vorhaben müssen in enger Zusammenarbeit von mehreren Unternehmen bzw. von Unternehmen und Forschungseinrichtungen durchgeführt werden (Verbundvorhaben). Gefördert werden können FuE-Verbundvorhaben insbesondere in folgenden Themenbereichen: Metallische Werkstoffe, Polymere Werkstoffe, Keramik/ Glas, Nanomaterialien und Nanoschichten, Querschnittsthemen der Materialwissenschaften.
(Termin: Bewerbungen sind jederzeit möglich)
http://www.ptj.de/werkstoffe-bayern
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