Sperrhinweise
Sperrung
Sperrhinweise
Eine PKI gibt ein Gerüst für das Vertrauen in seine Zertifikate vor. Um dies zu erhalten, müssen Zertifikate auch gesperrt werden können. Zum einen beruht die Sicherheit von public- key- Verfahren auf der Geheimhaltung des private- key. Daher muss bei einer kompromitierten Geheimhaltung das Zertifikat gesperrt werden, weil der im Zertifikat genannte Inhaber nicht mehr allein über den private- key verfügt. Andererseits muss ein Zertifikat gesperrt werden, wenn sich die angegebenen Daten über den Inhaber des Zertifikats ändern. Details dazu finden sich im Punkt "4.9 Sperrung und Suspendierung von Zertifikaten" der Zertifizierungsrichtlinie der DFN- PKI, Version 3.0 (CP)
Sperranträge
Für Sperranträge steht ein Web-Schnittstelle zur Verfügung:
Für obigen Antrag wird die Seriennummer und die PIN des Zertifikats benötigt, welche dem Zertifikatnehmer bei der Zertifikatsausstellung im PIN- Brief übergeben wurde.
Falls die PIN nicht mehr bekannt ist, setzen Sie sich bitte mit dem ServiceDesk in Verbindung oder schreiben eine Mail an
Gesperrte Zertifikate bleiben gesperrt. Die Sperre kann nicht wieder aufgehoben werden. Es können jedoch neue Zertifikate beantragt werden.
Zertifikatsperrlisten
Der DFN-Verein veröffentlicht aktuell gepflegte Zertiikatssperrlisten (CRL, certificate revocation list) der UniBwM-CA im DER-Format und PEM-Format.



