RZ-Kennung für IT-Dienste

Der Zugang zu den IT-Diensten des Rechenzentrums wird über die sog. RZ-Kennung geregelt.

Beantragung

  • Studierende erhalten ihre RZ-Kennung automatisch mit der Immatrikulation
  • Mitarbeiter beantragen ihre Kennung im Service­Desk des Rechenzentrums oder über https://nutzer.unibw.de

 

Mit Beantragung einer RZ-Kennung erkennen Sie die Regelungen zur IT-Sicherheit, die Betriebs­regelungen am Rechenzentrum usw. an. Sie erklären sich damit unter anderem bereit, Ihre RZ-Kennung und Passwort  nicht an Dritte weiterzugeben.

Hinweise

  • Mitarbeiter sind Personen mit Arbeits­­vertrag, Gestattungs­­vertrag, neben­beruflich wissenschaftlich Tätige, Lehrgangs­­teilnehmer, andere Dienststellen
  • Eine Kennung für Mitarbeiter kann frühestens einen Tag nach Unterschrift des Arbeits­­vertrages beantragt werden
  • Eine Verwaltungs­kennung wird in der Regel erst einen Arbeitstag nach Genehmigung aktiviert.

Passwort

Um Ihre RZ-Kennung nutzen zu können, benötigen Sie ein Passwort. Sie erhalten das Initialpasswort mit Ihrem Nutzerantrag. Bitte ändern Sie dieses sofort nach Freischalten der Kennung. Bewahren Sie Ihr Initialpasswort an einem sicheren Ort auf, denn sollten Sie Ihr Passwort einmal vergessen haben, kann der ServiceDesk Ihr aktuelles Passwort auf das Initialpasswort zurücksetzen.

 

Passwort-Änderung

Achtung!
Das Passwort kann ausschließlich unter https://nutzer.unibw.de geändert werden !

Kommen Sie niemals Aufforde­rungen nach, Ihr RZ-Passwort unter einer anderen Web-Adresse bzw. auf einer anderen Seite zu ändern!