BORZ § 6
Betriebsordnung des Rechenzentrums
der Universität der Bundeswehr München (BORZ)
vom 28. September 1998
§ 6
Benutzerkreis und Aufgaben
| (1) | 1Die in § 5 genannten IV-Ressourcen stehen den Mitgliedern der UniBwM zur Erfüllung ihrer Aufgaben aus Forschung, Lehre, Verwaltung, Aus- und Weiterbildung, Öffentlichkeitsarbeit und Außendarstellung der UniBwM und für sonstige im Teil A der Rahmenbestimmungen für Struktur und Organisation der Universität der Bundeswehr München (RahBest) beschriebene Aufgaben zur Verfügung. 2Darüber hinaus stehen die IV-Ressourcen für Aufgaben zur Verfügung, die auf Weisung des Bundesministers der Verteidigung durchgeführt werden. | |
| (2) | Anderen Personen und Einrichtungen kann die Nutzung gestattet werden. |



