BORZ § 13
Betriebsordnung des Rechenzentrums
der Universität der Bundeswehr München (BORZ)
vom 28. September 1998
§ 13
Sonstige Regelungen
| (1) | Für die Nutzung von IV-Ressourcen im Rahmen der Aufgabengruppen 3 bis 5 (§ 12 Abs. 1) sind Entgelte zu vereinbaren. | |
| (2) | Für bestimmte Systeme können bei Bedarf ergänzende oder abweichende Betriebsregelungen festgelegt werden. |



