Plan

Ablaufplan zur Durchführung von Auslandsaufenthalten |
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StudOffz/OA
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GrpLtr
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Ausl.büro
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S1
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Fak.
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| Bis zu 1 Jahr vor Beginn der Auslandsaktivität | ||||||||||||
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Zunächst sollten Sie sich für die Art des Auslandsaufenthaltes (Praktikum, Studienaufenthalt, Studienarbeit oder Diplomarbeit) entscheiden. Hierzu sollten Sie sich gut überlegen, warum Sie ins Ausland wollen und wie viel Studienzeit sie dafür in Anspruch nehmen möchten. Auf der Homepage der Partneruniversität finden Sie die ersten Informationen über Inhalte, Zeiträume und Rahmenbedingungen der Auslandsaktivität. Es lohnt sich den Kontakt zu Studierenden zu suchen, die bereits im Ausland waren. Das Auslandsbüro informiert über Austauschprogramme, unterstützt bei der Bewerbung bei Partneruniversitäten und Informationssuche. Bei der Suche nach Praktikumsplätzen im Ausland kann Sie der Praktikumsbeauftragte bzw. das Praktikantenamt beraten. Es kann sich auch lohnen, Professoren anzusprechen, bei denen man Veranstaltungen besucht. Bereits in diesem Schritt sollten Sie Ihren direkten militärischen Vorgesetzten von ihrem Vorhaben in Kenntnis setzen. |
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~ 5-6 Monate
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Je nach der geforderten Vorlaufzeit der Partneruniversität ist das jeweilige Bewerbungsformular auszufüllen. Bei der Bewerbung bei Partnerhochschulen kann Sie das Auslandsbüro beraten und die Unterlagen an die Partneruniversität weiterleiten. |
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Nun ist es an der Zeit sich mit dem Auslandsbeauftragten Ihrer Fakultät in Verbindung setzen und ihn über Ihr Vorhaben zu informieren. Sollten Sie die Absicht haben im Ausland Studienleistungen zu erbringen, die Sie an der UniBwM anerkannt haben möchten, setzen sie sich zudem mit dem Praktikumsbeauftragten / Studiendekan Ihrer Fakultät in Verbindung und sprechen Sie mit ihm die Einzelheiten und Anerkennungsvoraussetzungen der im Ausland erbrachten Leistungen ab. Des Weiteren empfiehlt es sich einen Professor Ihrer Fakultät zu finden, der Sie bei dem Vorhaben unterstützt. |
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4 Monate
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Auslandsaufenthalte stellen aus Sicht des Dienstherrn prinzipiell eine Gefährdung des Studienerfolgs innerhalb der Regelstudienzeit dar. Nun liegt es an Ihnen zu erläutern, wie sie trotz, oder besser: gerade mit dem Auslandsaufenthalt Ihr Studium innerhalb der Regelstudienzeit erfolgreich abschießen können. Dabei ist es Ihnen zu überlassen, welche Form der Darstellung Sie wählen. Es hat sich jedoch gezeigt, dass tabellarische/grafische Darstellungen in Verbindung mit einem erläuternden Text eine sinnvolle Kombination sind. Diesen Studienplan präsentieren Sie dann Ihrem Gruppenleiter. |
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3 Monate
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In Zusammenarbeit mit Ihrem Gruppenleiter erstellen Sie einen individuellen Leitfaden für Ihre Auslandsaktivität, in dem das weitere Vorgehen für den militärischen Genehmigungsprozess festgelegt ist. Bei Rückfragen, Problemen und Unklarheiten steht Ihnen auch jederzeit der S1 StudOffz beratend zur Seite. |
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Maßnahme 1: Zunächst sind im Prüfungsamt die folgenden Unterlagen auszufüllen:
Belehrung Reisekosten Auslandspraktikum.doc Maßnahme 4: Bitten Sie nun den von Ihnen gewählten Professor ein Schreiben an den Präsidenten aufzusetzen, in dem die folgenden Punkte angesprochen werden:
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2 Monate
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Melden Sie sich beim Gruppenleiter mit allen vollständigen Unterlagen. Er stellt für Sie einen Kommandierungs- Dienstreiseantrag beim Personalamt. Hiermit wird die Auslandstätigkeit ein dienstlicher Auftrag und somit befohlen. Das Personalamt benötigt die Vorlage spätestens acht Wochen vor der Abreise.
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4-8 Wochen
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Maßnahme 1: Bei Auslandsaktivitäten über drei Monaten oder außerhalb der EU benötigen Sie eine Untersuchung auf Auslandsdienstverwendungsfähigkeit. Der Vordruck des Formblatts „BA 90/5 Auslandsdienstverwendungsfähigkeit“ ist in ihrem Fachbereich erhältlich und muss von Ihrem Gruppenleitern unterschrieben werden. Der Vordruck muss enthalten:
Füllen Sie einen „Request for Visit“ (für die USA nicht notwendig) und bei sicherheitsrelevanten Vorhaben eien „Konferenzbescheinigung“ aus. Vorlaufzeiten und Weiterbearbeitung über den S-2 Fw prüfen. Hilfestellung beim Ausfüllen gibt im Regelfall der/die zuständige Sachbearbeiter/in im Fachbereich oder der S2 Fw. http://www.unibw.de/studber/intern/s2/requestforvisit Maßnahme 3:Es empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung. Beachten Sie auch das Merkblatt des SanBereichs „Unentgeltliche Versorgung des Soldaten im Ausland“. Maßnahme 4:Lassen Sie sich im Fachbereich einen NATO-Marschbefehl ausstellen, sofern die Reise in ein NATO-Mitgliedsland geht und der Request for Visit genehmigt ist. Maßnahme 5:Achten Sie auf die langfristige Gültigkeit Ihres Reisepasses und beantragen Sie rechtzeitig ein Visum falls notwendig. Maßnahme 6: Ggf. Verbindungsaufnahme mit BwKdo bzw. den zuständigen Militärattaché Stäben im Zielland oder mit den konsularischen Vertretern in Deutschland, v.a. wenn vor Ort noch organisatorische Maßnahmen erforderlich sind. Auch hier zunächst mit dem S2 Verbindung aufnehmen. |
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| Nach Beendigung des Aufenthaltes | ||||||||||||
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Nach Rückkehr von Ihrer Auslandsaktivität lassen Sie sich zunächst Ihre im Ausland erbrachten Leistungen vom Studiendekan/Prüfungsausschuss Ihrer Fakultät anerkennen, sollte die Erbringung von Studienleistungen Bestandteil Ihres Aufenthaltes gewesen sein. Zum Abschluss fertigen Sie einen Erfahrungsbericht für Fördermittelgeber, ggf. Fakultät und das Auslandsbüro an, um zukünftige Interessenten eine Hilfestellung zu geben. |
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