Informationen zur BITV
Informationen zur Barrierefreiheit
Nach dem Erlass vom 24.07.2002 zur barrierefreien Informationstechnikverordnung (BITV) als Umsetzung der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit sind alle Behörden der Bundesverwaltung angewiesen, ab dem 01.01.2006 ausschließlich nur solche öffentlich zugängliche Webseiten anzubieten welcher mit dieser Verordnung konform sind.Während die BITV generell für alle Arten von grafischen Oberflächen zuständig sein soll sind die Richtlinien zur Umsetzung doch speziell auf Webinhalte ausgelegt. Dies rührt daher, dass als Basis zur BITV die Empfehlungen des WWW-Konsortiums (W3C), die Web-Content-Accessibility-Guidelines (WCAG) in der der Version 1 zugrunde liegen.
Generelles Ziel dabei ist es, keinen Nutzer von der Nutzung der Angebote auszuschließen. Eine 100%-ige Barrierefreiheit ist allerdings kaum zu erreichen.
Die BITV regelt (entsprechend der WCAG) in 14 Themengebieten und insgesamt 66 einzelnen Checkpunkten die formellen Anforderungen an Webinhalte. Diese wiederum sind in 2 Prioritätsstufen (WCAG: 3 Stufen) unterteilt. Ab 01.01.2006 müssen alle öffentlich zugänglichen Webseiten die Stufe 1, zentrale Navigationsangebote auch Stufe 2 erfüllen. Basis der Umsetzung ist generell die strikte Verwendung von Cascading Style Sheets (CSS) sowie die Konformität mit (X)HTML. Es können dabei die folgenden 7 Themenschwerpunkte ausgemacht werden.
- Texthinterlegung
Alles was nicht als Text darstellbar ist benötigt eine "textadäquate" Darstellung. Dies betrifft nicht nur Bilddarstellungen, sondern beispielsweise auch die Nutzung von Frames. - Farben,Schriften
Farben sollten zur Unterscheidung nicht genutzt werden. Zur besseren Abstimmung auf Nutzereinstellungen sind "relative" Farben in empfohlen. Schriften müssen skalierbar und damit vom Nutzer definierbar sein. Die Nutzung des <FONT>-Tags ist nicht mehr erlaubt. Damit wird insbesondere die Nutzung von CSS erforderlich. - Navigation, Orientierung
Auf eine einfache Begrifflichkeit und Nachvollziehbarkeit ist zu achten (z.B. durch Nutzung eines "Brotkrümelpfads"). Verwendung von Grafiken zur Navigation sind zu vermeiden. - Skalierbarkeit
Ein wesentlicher Punkt umfasst die möglichst vollständige Skalierbarkeit von Webinhalt, sowohl hinsichtlich des Layouts als auch des eigentlichen Inhalts (Darstellung sowohl auf hochauflösenden Monitoren als auch auf PDAs). Damit sind absolute Größenangaben nicht mehr erlaubt und die Verwendung von CSS unbedingt zu empfehlen. - Linearisierung, Layout
Neben der 2-dimensionalen Bildschirmdarstellung ist auch eine linearisierte Form (z.B. bei Verwendung von Screenreadern) zu ermöglichen. Hier ist insbesondere auf die korrekte "Wiedergabe" bei Tabellen und Frames zu achten. - Geräteunabhängigkeit, Dynamik
Webinhalt soll beispielsweise auch ohne Maus nutzbar sein. Bei dynamischen Inhalten (animierte GIFs, Refresh-Tags) ist zu beachten dass der Inhalt auch bei Ausschalten dieser Funktionen im Browser noch verständlich wiedergegeben werden kann. Auch hier ist auf eine textadäquate Darstellung zu achten. - Strukturen, Validierung
Bei der Verwendung von Formularen ist die Anordnung und Ansteuerung auch für reine Tastatureingaben (über tabindex) zu ermöglichen. Die verwendeten (X)HTML-Elemente müssen streng nach ihrer Definition eingesetzt werden (z.B. <p>-Tag für neue Absätze anstatt <br>)



