Willkommen
Willkommen auf den
Seiten des Personalrates
der Universität der Bundeswehr München
Die Personalvertretung ist zuständig für das zivile Personal und das militärische Stammpersonal der UniBwM und seit 01. Oktober 2006 für das Luftwaffenmusikkorps 1.
Aufgaben des Personalrates
(auszugsweise dem BPersVG entnommen)
Grundlage für unsere Arbeit ist das Bundespersonalvertretungsgesetz, abgekürzt BPersVG. Nach Paragraph 68 dieses Gesetzes hat der Personalrat u.a. folgende allgemeine Aufgaben:
Maßnahmen, die der Dienststelle und ihren Angehörigen dienen, zu beantragen;
darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden;
Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit der Leiterin der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken;
Die Personalvertretung arbeitet auch mit der Vertretung der schwerbehinderten Menschen und der Jugend- und Auszubildendenvertretung zusammen.
Die Formen der Beteiligung sind abgestuft nach Mitbestimmung, Mitwirkung, Anhörung, Unterrichtung, Anwesenheitsrechten.
**********************************************************************
Aktuelle Mitteilung:
-
Personalversammlung am 13. Juni 2013 von 13:00 bis ca., 15:00 Uhr
im Gebäude 33, Audimax
- Möglichkeit der Arbeitszeitverkürzung für Beamtinnen und Beamte gem. AZV.
-
Gesetz zur Begleitung der Reform der Bundeswehr vom 21. Juli 2012
(Bundeswehrreform-Begleitgesetz - BwRefBeglG) -
Ausführungsbestimmungen zur Anwendung der Maßnahmen zur Personalanpassung gem. Bundeswehrreform-Begleitgesetz
Anlage A
Bestimmungen zur Anwendung der gesetzlichen Maßnahmen zur Personalanpassung für Soldatinnen und Soldaten
Anlage B
Bestimmungen zur Anwendung der gesetzlichen Maßnahmen zur Personalanpassung für Beamtinnen und Beamte - Tarifvertrag über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr (TV UmBw) vom 18.07.2001


