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Willkommen

Willkommen auf den
Seiten des Personalrates
der Universität der Bundeswehr München



Die Personalvertretung ist zuständig für das zivile Personal und das militärische Stammpersonal der UniBwM und seit 01. Oktober 2006 für das Luftwaffenmusikkorps 1.

 

Personalratsinformation 1/2012

Personalversammlung für die angehörigen der UniBw München und des Luftwaffenmusikkorps 1, Neubiberg

 Dienstag, 12. Juni 2012 von 13:00 Uhr bis ca. 15:00 Uhr

Gebäude 33, Audimax

Tagesordnung

 

Aufgaben des Personalrates

(auszugsweise dem BPersVG entnommen)

Grundlage für unsere Arbeit ist das Bundespersonalvertretungsgesetz, abgekürzt BPersVG. Nach Paragraph 68 dieses Gesetzes hat der Personalrat u.a. folgende allgemeine Aufgaben:

Maßnahmen, die der Dienststelle und ihren Angehörigen dienen, zu beantragen;

darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden;

Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit der Leiterin der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken;

Die Personalvertretung arbeitet auch mit der Vertretung der schwerbehinderten Menschen und der Jugend- und Auszubildendenvertretung zusammen.

Die Formen der Beteiligung sind abgestuft nach Mitbestimmung, Mitwirkung, Anhörung, Unterrichtung, Anwesenheitsrechten.



Aktuelle Mitteilung: