Willkommen
Willkommen auf den
Seiten des Personalrates
der Universität der Bundeswehr München
Die Personalvertretung ist zuständig für das zivile Personal und das militärische Stammpersonal der UniBwM und seit 01. Oktober 2006 für das Luftwaffenmusikkorps 1.
Personalratsinformation 1/2012
Personalversammlung für die angehörigen der UniBw München und des Luftwaffenmusikkorps 1, Neubiberg
Dienstag, 12. Juni 2012 von 13:00 Uhr bis ca. 15:00 Uhr
Gebäude 33, Audimax
Aufgaben des Personalrates
(auszugsweise dem BPersVG entnommen)
Grundlage für unsere Arbeit ist das Bundespersonalvertretungsgesetz, abgekürzt BPersVG. Nach Paragraph 68 dieses Gesetzes hat der Personalrat u.a. folgende allgemeine Aufgaben:
Maßnahmen, die der Dienststelle und ihren Angehörigen dienen, zu beantragen;
darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden;
Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit der Leiterin der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken;
Die Personalvertretung arbeitet auch mit der Vertretung der schwerbehinderten Menschen und der Jugend- und Auszubildendenvertretung zusammen.
Die Formen der Beteiligung sind abgestuft nach Mitbestimmung, Mitwirkung, Anhörung, Unterrichtung, Anwesenheitsrechten.
Aktuelle Mitteilung:
-
VBL - Vertragsabschluss zur freiwilligen Versicherung
Terminsache, ist nur noch bis 22. Dezember 2011 möglich
-
Antrag auf Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten vor dem Jahr 2012
http://www.vbl.de/de/aktuelles/antrag-auf-ber%C3%BCcksichtigung-von-mutterschutzzeiten_gyziiawd.html


