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Informationen

Zusätzliche Informationen

 

Eine Rechnung können Sie jederzeit einreichen, jedoch sollte der Zeitraum, zwischen Veranstaltung und Rechnungslegung nicht mehr als drei Monate überschreiten. Wir empfehlen daher eine monatliche Abrechnung.

 

Wenn Sie Ihre Rechnung ausstellen, bitte folgende Bestandteile (gemäß §14  UStG) auf der Rechnung nicht vergessen:

 

§  vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers (Dozent) und des Leistungsempfängers (ITIS GmbH oder ITIS e.V.)

§  die ITIS GmbH muss ÜBER zu Händen Hr. Köster stehen

§  Steuernummer und/oder Umsatzsteueridentifikationsnummer des leistenden Unternehmers (Dozent)

§  Ausstellungsdatum der Rechnung

§  Fortlaufende Rechnungsnummer

§  Steuersätze aufgeschlüsselt auf das Entgelt oder

Steuerbefreiungen (steuerfrei gemäß §19 UStG Kleinunterehmerregelung)

§  Unterschrift des Dozenten

§  Hinweis auf Honorarvertrag oder Werkvertrag

§  Zahlungsbedingungen

§  Bankverbindung

 

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Rechnung an ITIS